Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0336  

 
 
Betreff: Kooperationsvereinbarung zum Achsenentwicklungskonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HB AL Beteiligt:Bgm
    K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
29.04.2021 
(Sonder-) Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2021-02-24_7.SG_ANLAGE-2

Begründung / Erläuterung

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 07.12.2020 wurde beschlossen, dass im Hinblick auf die aktive Beteiligung der Gemeindevertretung an der Erarbeitung des Achsenentwicklungskonzeptes eine gemeindliche Arbeitsgruppe (AG) "Achsenentwicklung Wandlitz" zu bilden ist. Diese Arbeitsgruppe wurde dem Hauptausschuss zugeordnet, der wiederum die personelle Besetzung und Arbeitsschwerpunkte zu beschließen hat.

 

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung vom 16.03.2021 wurde über den vorliegenden Entwurf der Kooperationsvereinbarung beraten und sich auf formale sowie inhaltliche Ergänzungen verständigt. Weiterhin wurde festgelegt, dass eine Beschlussvorlage zur Bestätigung des geänderten Entwurfes vorbereitet wird. Eine zweite Sitzung fand hierzu am 12.04.2021 statt.

 

Eine Beschlussfassung zum nun vorliegenden Entwurf im Rahmen der Sondersitzung ist erforderlich, um den bisherigen Zeitplan der Steuerungsgruppe "Achsenentwicklungskonzept Pankow-Wandlitz" einzuhalten. Bei einer befürwortenden Beschlussfassung ist auch von der Seite der Gemeinde Wandlitz die Grundlage dafür gelegt, dass die Steuerungsgruppe  in die Lage versetzt wird, in ihrer Sitzung am 30.04.2021 Entscheidungen zur Beauftragung eines Planungsbüros zu treffen. Eine Verschiebung der Beschlussfassung in den regulären Sitzungslauf hätte zur Folge gehabt, dass eine Einhaltung des Zeitfensters nicht mehr möglich wäre und in der Folge eine Beauftragung des Planungsbüros erst im 3. oder 4. Quartal zu erwarten ist.  

Die auf die Gemeinde entfallenden, anteiligen Kosten werden in einer Finanzierungs-vereinbarung festgeschrieben. 

 

 

 

 

Hinweis auf die bisherigen Mitteilungsvorlagen - einschließlich Anlagen mit weiterführenden Unterlagen - zu den Sachständen:

 

" MV-GV/2019-0006

" MV/2020-0037

" MV/2020-0038 

 

 

Hinweis zur Rechtsgrundlage:

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Pkt. 24 BbgKVerf ist der Gemeindevertretung u.a. die Entscheidung über den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen im Sinne des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg vorbehalten. Diese Entscheidung darf nicht auf andere Organe der Gemeinde übertragen werden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 28 BbgKVerf

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der vorliegenden Kooperationsvereinbarung zur Erarbeitung eines interkommunalen und länderübergreifenden integrierten Entwicklungskonzeptes im Nord-Ost-Raum Berlin und Berliner Umland („Achsenentwicklungskonzept Pankow-Wandlitz“) zu.


Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen.

 

 


Anlagen:

 

Kooperationsvereinbarung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-02-24_7.SG_ANLAGE-2 (610 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   27.04.2021 13:47:57   Laura Hennig