Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2021-0335  

 
 
Betreff: Grundsatzbeschluss zum Bauvorhaben Heidekraut- Quartier Schönerlinde 2. BA
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Der Bürgermeister
Änderung gemäß Empfehlung des Hauptausschusses vom 17.05.2021
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
27.04.2021 
Sondersitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.04.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
04.05.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
17.05.2021 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
27.05.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich
Teilbereich II
Heidekraut-Quartier-Anlage

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 16. Mai  2019 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2019-0582 beschlossen, in der Gemarkung Schönerlinde den Bebauungsplan „Wohnpark Mühlenbecker Straße“ aufzustellen.

 

Das Plangebiet, nördlichen hinter den drei Wohnblöcken an der Mühlenbecker Straße (siehe Geltungsbereich), hat eine Größe von ca. 3,6 ha (ca. 2,2 ha Wohnbaufläche) und ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. In der näheren Umgebung befinden sich Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser (Geschosswohnungsbau) sowie eine Kita.

 

Mit diesem Beschluss möchte die Verwaltung der Gemeinde Wandlitz in Erfahrung bringen, ob sich die politischen Gremien auch eine Entwicklung des sich nördlich anschließenden  Areals (siehe Anlage Teilbereich II) zukünftig vorstellen können.

 

Mit dem vorliegenden Grundsatzbeschluss soll eine Planungssicherheit Planungsgrundsatz herbeigeführt werden. Diese ist deshalb von Bedeutung, um im bereits laufenden Bebauungsplanverfahren Punkte für die weiterführende Erschließung des Teilbereiches II zu berücksichtigen.

 

Der Flächennutzungsplan stellt die mögliche Erweiterungsfläche als Landwirtschaftsfläche dar. Dies müsste dann parallel zum Bauleitplanverfahren für den Teilbereich II ebenfalls geändert werden.

 

Planerische Zielsetzungr den Teilbereich II ist auch die geordneten Entwicklung einer dauerhaften Nutzung (Wohnen)  und die Sicherstellung einer ausreichenden Erschließung aller Grundstücke.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Nein


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

-          Die Erweiterung des Wohngebietes Mühlenbecker Straße (siehe Geltungsbereich Bebauungsplan „Wohnpark Mühlenbecker Straße“) um den Teilbereich II (siehe Anlage).

 

-          Dass der Teilbereich II über einen separaten Bebauungsplan entwickelt wird.

 


Anlagen:

 

Geltungsbereich Bebauungsplan „Wohnpark Mühlenbecker Straße“

Erweiterung Teilbereich II

Machbarkeitsstudie

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (446 KB)    
Anlage 2 2 Teilbereich II (372 KB)    
Anlage 3 3 Heidekraut-Quartier-Anlage (1241 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   28.05.2021 14:13:55   Sophie Seefeldt