Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 16. Mai 2019 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2019-0582 beschlossen, in der Gemarkung Schönerlinde den Bebauungsplan „Wohnpark Mühlenbecker Straße“ aufzustellen.
Das Plangebiet, nördlichen hinter den drei Wohnblöcken an der Mühlenbecker Straße (siehe Geltungsbereich), hat eine Größe von ca. 3,6 ha (ca. 2,2 ha Wohnbaufläche) und ist planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. In der näheren Umgebung befinden sich Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser (Geschosswohnungsbau) sowie eine Kita.
Mit diesem Beschluss möchte die Verwaltung der Gemeinde Wandlitz in Erfahrung bringen, ob sich die politischen Gremien auch eine Entwicklung des sich nördlich anschließenden Areals (siehe Anlage Teilbereich II) zukünftig vorstellen können.
Mit dem vorliegenden Grundsatzbeschluss soll eine Planungssicherheit Planungsgrundsatz herbeigeführt werden. Diese ist deshalb von Bedeutung, um im bereits laufenden Bebauungsplanverfahren Punkte für die weiterführende Erschließung des Teilbereiches II zu berücksichtigen.
Der Flächennutzungsplan stellt die mögliche Erweiterungsfläche als Landwirtschaftsfläche dar. Dies müsste dann parallel zum Bauleitplanverfahren für den Teilbereich II ebenfalls geändert werden.
Planerische Zielsetzung für den Teilbereich II ist auch die geordneten Entwicklung einer dauerhaften Nutzung (Wohnen) und die Sicherstellung einer ausreichenden Erschließung aller Grundstücke.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die Erweiterung des Wohngebietes Mühlenbecker Straße (siehe Geltungsbereich Bebauungsplan „Wohnpark Mühlenbecker Straße“) um den Teilbereich II (siehe Anlage).
- Dass der Teilbereich II über einen separaten Bebauungsplan entwickelt wird.
Anlagen:
Geltungsbereich Bebauungsplan „Wohnpark Mühlenbecker Straße“ Erweiterung Teilbereich II Machbarkeitsstudie
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