Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2021-0095  

 
 
Betreff: Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule-Teilbereich 1" im OT Basdorf
Prenzlauer Ch. 71, Flur 4, Flurstück 1414, 1487

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA33
Der Bürgermeister
Änderung gemäß des Hauptausschusses vom 17.05.2021
Aktenzeichen:B 6340 010/21
Federführend:HB_Bauleitplanung Beteiligt:HB AL
    OA_Ordnungsamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
20.04.2021 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
27.04.2021 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
17.05.2021 
Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkarte
BP LPS-Teil 2-1.Aend
BP LPS-Teil 1
2021_03_24 Außenanlagenplan dm Basdorf n
Begründung Befreiungsantrag März. 2021

Begründung / Erläuterung

Das geplante Bauvorhaben, Neubau eines dm-Drogeriemarktes mit einer Verkaufsfläche von 707 m² (Brutto 860 m²), befindet sich im Bebauungsplangebiet „Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2“- 1. Änderung im Ortsteil Basdorf. Die Festsetzungen zu diesem Bebauungsplan werden eingehalten.

 

Die Erschließung zum Baugrundstück erfolgt über den REWE Parkplatz, welcher im Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 1“ liegt. Zwischen den Bebauungsplänen verläuft eine Ausgleichsfläche mit Bindung zur Anpflanzung mit Sträuchern standortgerechter Arten. Gemäß Festsetzung Pkt. 12 darf diese Fläche bis zu einer Breite von 5 m für die Herstellung einer Wegeverbindung unterbrochen werden.

 

Da das Straßenbauamt keine weiteren zusätzlichen Zu- und Abfahrten auf die L 100 zulässt, wurde in Vorabstimmung mit den Bauherren das Vorhabengrundstück erschließungstechnisch dem REWE Grundstück zugeordnet. Durch den Bauherrn wurden jetzt 2 Fahrgassen von 6 m, ein Überweg von 3 m und eine Überfahrt für den Anlieferungsverkehr ebenfalls von 6 m geplant. Die hierdurch entfallenden Ausgleichsmaßnahmen werden durch die Pflanzung von zusätzlich 5 Bäumen auf dem Baugrundstück ausgeglichen.

 

Aus gemeindlicher Sicht werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 31 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 2 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

Beschlusshistorie:

BV-GV/2019-0555

BV-GV/2014-0032


Finanzielle Auswirkungen:    Nein


Beschluss:

 

Der Hauptausschuss erteilt

 

  seine Zustimmung zu den 4 geplanten Übergängen, zur Erschließung des dm- Drogeriemarktes, zum REWE Parkplatz und zum südlichen Gehweg/ Planstraße 5 Fuß- und Radwege einzuplanen.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Flurkarte

B-Plan „Ehem. LPS - Teilbereich 2“ – 1. Änderung

B-Plan „Ehem. LPS - Teilbereich 1“

Lageplan

Begründung des Antragstellers

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Flurkarte (184 KB)    
Anlage 3 2 BP LPS-Teil 2-1.Aend (124 KB)    
Anlage 4 3 BP LPS-Teil 1 (104 KB)    
Anlage 5 4 2021_03_24 Außenanlagenplan dm Basdorf n (2599 KB)    
Anlage 1 5 Begründung Befreiungsantrag März. 2021 (576 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   02.06.2021 17:07:36   Stephanie Kowallik