Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das geplante Bauvorhaben, Neubau eines dm-Drogeriemarktes mit einer Verkaufsfläche von 707 m² (Brutto 860 m²), befindet sich im Bebauungsplangebiet „Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 2“- 1. Änderung im Ortsteil Basdorf. Die Festsetzungen zu diesem Bebauungsplan werden eingehalten.
Die Erschließung zum Baugrundstück erfolgt über den REWE Parkplatz, welcher im Bebauungsplan „Ehemalige Landespolizeischule – Teilbereich 1“ liegt. Zwischen den Bebauungsplänen verläuft eine Ausgleichsfläche mit Bindung zur Anpflanzung mit Sträuchern standortgerechter Arten. Gemäß Festsetzung Pkt. 12 darf diese Fläche bis zu einer Breite von 5 m für die Herstellung einer Wegeverbindung unterbrochen werden.
Da das Straßenbauamt keine weiteren zusätzlichen Zu- und Abfahrten auf die L 100 zulässt, wurde in Vorabstimmung mit den Bauherren das Vorhabengrundstück erschließungstechnisch dem REWE Grundstück zugeordnet. Durch den Bauherrn wurden jetzt 2 Fahrgassen von 6 m, ein Überweg von 3 m und eine Überfahrt für den Anlieferungsverkehr ebenfalls von 6 m geplant. Die hierdurch entfallenden Ausgleichsmaßnahmen werden durch die Pflanzung von zusätzlich 5 Bäumen auf dem Baugrundstück ausgeglichen.
Aus gemeindlicher Sicht werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 31 (2) Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Beschlusshistorie: BV-GV/2019-0555 BV-GV/2014-0032 Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Der Hauptausschuss erteilt
seine Zustimmung zu den 4 geplanten Übergängen, zur Erschließung des dm- Drogeriemarktes, zum REWE Parkplatz und zum südlichen Gehweg/ Planstraße 5 Fuß- und Radwege einzuplanen.
Anlagen:
Flurkarte B-Plan „Ehem. LPS - Teilbereich 2“ – 1. Änderung B-Plan „Ehem. LPS - Teilbereich 1“ Lageplan Begründung des Antragstellers
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