Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „In den Gründen“ im Ortsteil Basdorf. Der Bebauungsplan setzt fest, dass Einfriedungen in den Gärten bis 1,20 m Höhe erlaubt sind. Es ist die Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 1,80 m, zum westlichen Nachbargrundstück, geplant.
Aus gemeindlicher Sicht werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die nachbarrechtliche Zustimmung zum geplanten Vorhaben liegt dem Bauamt vor.
Gesetzliche Grundlagen
§ 31 (2) Baugesetzbuch (BauGB) § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Hauptausschuss erteilt
a) seine Zustimmung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes (Höhe 1,80 m) entlang der Grundstücksgrenze zum Nachbarn.
b) keine Zustimmung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes (Höhe 1,80 m) entlang der Grundstücksgrenze zum Nachbarn.
Anlagen:
Flurkartenauszug Auszug aus Befreiungsantrag
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