Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
In der Februarsitzung 2017 der Gemeindevertretung wurde ein zustimmender Beschluss zur Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege gefasst. Die Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege hat die Zielstellung, Denkmale im Gemeindegebiet Wandlitz mit besonderer geschichtlicher, wissenschaftlicher, technischer, künstlerischer, städtebaulicher oder volkskundlicher Bedeutung zu fördern. Bevorzugt sollen Aufwendungen für den Substanzerhalt im Vergleich zur Erneuerung von Bauteilen gefördert werden. Von den begünstigten Denkmalen soll eine öffentliche Beispielwirkung ausgehen.
Für das Verfahren zur Gewährung der Zuwendungen werden neben dieser Richtlinie die einschlägigen in der Richtlinie konkret genannten Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften angewendet. Bis zum 01. Mai 2020 gingen insgesamt drei Anträge fristgerecht ein. Eine Prüfung entsprechend der in der Richtlinie vorgegebenen Kriterien erfolgte. Die drei o.g. Anträge konnten in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.
Die Projekte im Einzelnen:
Voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme laut Antrag: 4.313,99 €
Voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme laut Antrag: 24.000,-€
Die konkreten Antragsunterlagen sind für die Ausschussmitglieder in der Bauverwaltung einsehbar.
Nach erfolgter Prüfung empfiehlt die Verwaltung die Zustimmung zur Förderung der genannten Maßnahmen.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Landeshaushaltsordnung Richtlinie der Gemeinde über die Gewährung der Zuwendung für die Denkmalpflege
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, dass die im Erläuterungsteil genannten Projekte mit einer Zuwendung in Höhe von " Archäologische Begleitung einer Baumaßnahme im Bereich eines Bodendenkmals (OT Klosterfelde) mit einer Zuwendung in Höhe von 1.500,-€
" Friedhofskapelle Schönwalde - Umfassende Sanierung mit einer Zuwendung in Höhe von 5.000,-€
" Pferdestall Lanke - Fassade und Elektroinstallation mit einer Zuwendung in Höhe von 8.000,- €
entsprechend der Festlegungen in der gemeindlichen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege gefördert werden.
Anlagen: Keine
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||