Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2020-0052  

 
 
Betreff: Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege gemäß Richtlinie der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Dr. Schmid-Rathjen
Federführend:KM_Kulturamt Beteiligt:K_Kämmerei
    HB AL
   Bgm
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
11.08.2020 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
18.08.2020 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
31.08.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

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Begründung / Erläuterung

In der Februarsitzung 2017 der Gemeindevertretung wurde ein zustimmender Beschluss zur Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege gefasst.

Die Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege hat die Zielstellung, Denkmale im Gemeindegebiet Wandlitz mit besonderer geschichtlicher, wissenschaftlicher, technischer, künstlerischer, städtebaulicher oder volkskundlicher Bedeutung zu fördern. Bevorzugt sollen Aufwendungen für den Substanzerhalt im Vergleich zur Erneuerung von Bauteilen gefördert werden. Von den begünstigten Denkmalen soll eine öffentliche Beispielwirkung ausgehen.

 

 

Für das Verfahren zur Gewährung der Zuwendungen werden neben dieser Richtlinie die einschlägigen in der Richtlinie konkret genannten Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften angewendet.

Bis zum 01. Mai 2020 gingen insgesamt drei Anträge fristgerecht ein. Eine Prüfung entsprechend der in der Richtlinie vorgegebenen Kriterien erfolgte. Die drei o.g. Anträge konnten in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

 

 Die Projekte im Einzelnen:

 

  • Archäologische Begleitung einer Baumaßnahme im Bereich eines Bodendenkmals (OT Klosterfelde)

Voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme laut Antrag: 4.313,99 €

 

 

  • Friedhofskapelle Schönwalde – Umfassende Sanierung auf der Grundlage einer Bestands-/ Zustandserfassung und eines Maßnahmenkataloges Voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme laut Antrag: 48.000,00 €

 

  • Pferdestall Lanke – Fassade und Elektroinstallation

Voraussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme laut Antrag: 24.000,-€

 

Die konkreten Antragsunterlagen sind für die Ausschussmitglieder in der Bauverwaltung einsehbar.

 

Nach erfolgter Prüfung empfiehlt die Verwaltung die Zustimmung zur Förderung der genannten Maßnahmen.  

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Landeshaushaltsordnung

Richtlinie der Gemeinde über die Gewährung der Zuwendung für die Denkmalpflege

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2020

52300    531801

 

 

25.000.-€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, dass die im Erläuterungsteil genannten Projekte mit einer Zuwendung in Höhe von

" Archäologische Begleitung einer Baumaßnahme im Bereich eines Bodendenkmals (OT Klosterfelde) mit einer Zuwendung in Höhe von 1.500,-€

 

" Friedhofskapelle Schönwalde - Umfassende Sanierung mit einer Zuwendung in Höhe von 5.000,-€

 

" Pferdestall Lanke - Fassade und Elektroinstallation mit einer Zuwendung in Höhe von 8.000,- €

 

entsprechend der Festlegungen in der gemeindlichen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege gefördert werden.

 

 

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Anlagen:

Keine

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   03.08.2020 09:04:16   Astrid Gäbler