Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0185  

 
 
Betreff: Flächentausch OT Wandlitz, Am Güterbahnhof, Flur 6, Flurstücke 571, 573, 576, 645
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Der BürgermeisterAktenzeichen:W 6/571 ua
Federführend:K_Liegenschaften Beteiligt:HB AL
    Bgm
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
04.08.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
31.08.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.09.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20200701_BV-GV_Anlage_Lageskizze_Flächentausch
20200701_BV-GV_Anlage_Darstellung_Ergebnis_Flächentausch

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Begründung / Erläuterung

Im Jahr 2014 wurde durch die Gemeindevertretung der Aufstellungsbeschluss „Bebauungsplan Ehemaliger Güterbahnhof Gemarkung Wandlitz“ gefasst. Nach mehreren Eigentümerwechseln in den zurückliegenden Jahren konkretisiert sich nunmehr die Planung für den nördlichen Bereich des Geltungsbereichs. Da auch die Gemeinde hier über Grundstückseigentum verfügt, fanden mehrfach Gespräche mit den Eigentümern statt, die eine Bebauung des Areals anstreben.

 

Verhandlungen wurden u. a. mit dem Eigentümer der Flurstücke 571-573 und 626 der Flur 6 von Wandlitz geführt. Die Flächen werden durchschnitten vom kommunalen Flurstück 576, das ursprünglich als Verkehrsfläche gedacht war. Um sowohl dem Eigentümer der genannten Flurstücke, als auch der Gemeinde jeweils eine sinnvolle Bebauung ihrer Flächen zu ermöglichen, wurde ein Flächentausch vereinbart. Hierbei werden Teilflächen der Flurstücke 571 (ca. 712 m) und 573 (ca. 378 m²) an die Gemeinde übertragen, die Gemeinde überträgt im Gegenzug Teilflächen der Flurstücke 576 (ca. 578 m²) und 645 (ca. 524 m²), siehe Anlage Lageskizze zum Flächentausch. Der Tauschpartner erhält durch den Tausch eine bebaubare zusammenhängende Fläche, ebenso wird die Fläche der Gemeinde, die für die Errichtung einer KITA geplant ist, optimiert, siehe Anlage Darstellung Ergebnis Flächentausch

 

Alle Flächen sind als qualifiziertes Bauerwartungsland einzuschätzen (Flächen, die nach dem Stand der Bauleitplanung eine bauliche Nutzung mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen, konkrete Beplanung und Erschließung sind noch erforderlich). Gemäß Grundstücksmarktbericht sind solche Flächen mit 20 % des Bodenrichtwertes für Bauland zu bewerten. Der aktuelle BRW liegt bei 200 €/m², so dass sich zur Wertermittlung ein Betrag von 40 €/m² ergibt. Der Grundstückswert beträgt somit für die Flächen, die die Gemeinde erhält ca. 43.600 €, der Wert der Tauschflächen liegt bei ca. 44.080 €. Auf Grund der geringen Differenz soll die Zahlung eines Wertausgleichs nicht vereinbart werden.

 

Bei den genauen Flächengrößen sind spätere geringfügige Abweichungen möglich. Eine endgültige Feststellung der Flächengrößen soll erst dann ermittelt werden, wenn die Verkehrsfläche fertiggestellt ist. Im Rahmen der dann notwendigen Schlussvermessung sind die Flächen zu konkretisieren und entsprechend notariell zu identifizieren.

 

Auf einer Teilfläche des kommunalen Flurstücks 576 befindet sich flurstücksübergreifend eine Bauruine, die zu entsorgen ist. Die Kosten für den Abriss der oberirdischen Bauwerksreste werden mit ca. 40.000 € eingeschätzt. Da sich die Gebäudereste sowohl auf gemeindeeigener als auch auf der Fläche des Tauschpartners befinden, wurde eine hälftige Kostenteilung vereinbart. Im Rahmen des Flächentauschvertrages verpflichtet sich die Gemeinde Wandlitz zur Zahlung eines Festbetrages in Höhe von 20.000 € mit befreiender Wirkung. Sollten die Abrisskosten höher ausfallen, insbesondere durch derzeit nicht erkennbare unterirdische Bauwerksreste, trägt diese Kosten der Tauschpartner.

 

Wie bei Grundstückstauschverträgen üblich, tragen die Vertragspartner die Kosten der notariellen Vertragsbeurkundung und –vollziehung je zur Hälfte (Anteil Gemeinde ca. 1.500 €). Die Grunderwerbsteuer trägt jeder Vertragspartner entsprechend seiner erhaltenen Flächen (ca. 2.800 €).

 

Gesetzliche Grundlagen

Brandenburgische Kommunalverfassung

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Aufwendungen Abrisskosten

ca. 20.000

Nebenkosten des Erwerbs

ca. 4.300

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

x

2020

11150 543108

 

50.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz erteilt ihre Zustimmung zum Flächentausch (Übertragung von Teilflächen der Flurstücke 576 und 645 und Erhalt von Teilflächen der Flurstücke 571 und 573 der Flur 6 von Wandlitz) unter Tragung der Abrisskosten für die Bauruine in Höhe von 20.000 € und der hälftigen Vertragsvollzugskosten.

 

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Anlagen: Lageskizze Flächentausch, Darstellung Ergebnis Flächentausch

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20200701_BV-GV_Anlage_Lageskizze_Flächentausch (121 KB)    
Anlage 2 2 20200701_BV-GV_Anlage_Darstellung_Ergebnis_Flächentausch (480 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   10.07.2020 08:51:19   Stephanie Kowallik