Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2020-0181  

 
 
Betreff: Vergabe des Flurstücks 896 der Flur 4 von Stolzenhagen im Erbbaurecht
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K56Aktenzeichen:St 4/896
Federführend:K_Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
03.08.2020 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
31.08.2020 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
10.09.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

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Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz ist Eigentümer des Grundstückes im OT Stolzenhagen, Akazienhain 27, Flur 4, Flurstück 896 in Größe von 934 m². Das Grundstück wurde bis 2019 auf Grundlage eines Pachtvertrages als Wochenendgrundstück genutzt, der Pachtvertrag wurde vom Pächter gekündigt. In einer rechtlichen Auseinandersetzung einigten sich die Parteien auf die Zahlung eines Betrages in Höhe von 7.500 € für die Baulichkeiten (Wochenendbungalow, Geräteschuppen, Carport). Dieser Betrag wurde gutachterlich ermittelt. Die Baulichkeiten befinden sich jeweils nahe der Grundstücksgrenze, so dass diese auch bei einer Bebauung mit einem Einfamilienhaus erhalten und als Nebengebäude genutzt werden können. Auf Grund dessen wird für die Übernahme der Gebäude im Rahmen der Vergabe im Erbbaurecht ein Entschädigungsbetrag in Höhe von 7.500 € festgesetzt.

 

Das Grundstück ist bewachsen mit 8 Kiefern, 3 Robinien, 3 kleineren Linden, 2 kleineren Birken (d ca. 20 cm), 1 Eiche und mehreren Fichten, letztere fallen nicht unter die Wandlitzer Baumschutzsatzung. Da sich die Bäume zum Großteil nahe der Grundstücksgrenze befinden, wären zur Baufeldfreimachung voraussichtlich nur wenige Bäume zu entnehmen. Insbesondere die ältere Eiche wird nicht beeinträchtigt, da sie sich am äußersten Grundstücksrand befindet. Eingriffe in den Baumbestand unterliegen der Baumschutzsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

Das Grundstück unterliegt § 34 Baugesetzbuch, das zu planende Gebäude muss sich demnach hinsichtlich Grundfläche, Höhe und Geschossigkeit in die Umgebungsbebauung einfügen. Zu beachten ist die Stellplatzsatzung der Gemeinde Wandlitz. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO).

 

Es soll eine Ausschreibung zur Vergabe als Baugrundstück im Erbbaurecht zum Höchstgebot erfolgen. Auf Grund der ausschließlichen Wohnnutzung ist eine Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages von 99 Jahren zu vereinbaren. Das Mindestgebot berechnet sich aus dem Bodenrichtwert für Bauland gemäß Grundstücksmarktbericht 2019 und der Grundstücksgröße. Der Bodenrichtwert beträgt derzeit 200 €/m². Sollte sich der Bodenrichtwert zum Zeitpunkt der Ausschreibung erhöht haben, wird dieser Wert in Ansatz gebracht. Das Mindestgebot beträgt demnach mindestens 186.800 €.

 

Gemäß Beschluss 03/2004-07.1 der Gemeindevertretung Wandlitz vom 26.02.2004 ist ein Erbbauzins i. H. v. 4 % vom Grundstückswert zu vereinbaren. Bei einem Mindestgebot von 186.800 € wäre somit mindestens ein jährlicher Erbbauzins von 7.472,00 € zu zahlen. Erfolgt die Vergabe auf Grund eines höheren Gebotes, erhöht sich entsprechend der zu zahlende Erbbauzins. Die Kosten für die Beurkundung und den Vollzug des Vertrages sind vom Erwerber zu übernehmen.

 

Zur Finanzierung des Baus eines Einfamilienhauses und entsprechendem Nebengelass sollte eine Belastungsvollmacht erteilt werden. Der Belastung des Erbbaurechts zum genannten Grundstück in Wandlitz in Höhe von maximal 280.000 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank sollte zugestimmt werden.

 

Gehen auch bei einer wiederholten Ausschreibung keine oder keine passenden Gebote über dem Mindestbetrag ein, erfolgt eine Vermarktung zum „Festpreis“ ohne Gebotsverfahren. Die Vergabe erfolgt dann zum Grundstückswert auf der Grundlage des dann aktuellen Bodenrichtwertes für Bauland. Bei einer erfolgreichen Ausschreibung ist ein gesonderter Beschluss zur Vergabeentscheidung nicht erforderlich.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgische Kommunalverfassung

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

7.500 € Entschädigungsbetrag Baulichkeiten

Mind. 7.472 €/Jahr Erbbauzins

Aufwendungen

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz erteilt ihre Zustimmung

 

1. zur Vergabe des Grundstückes im Ortsteil Stolzenhagen, Akazienhain 27, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 896, zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus im Erbbaurecht im Rahmen einer Ausschreibung nach Höchstgebot. Das Mindestgebot beträgt mindestens 186.800 €, der Erbbauzins beträgt 4 % des Gebotes. Die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages wird mit 99 Jahren vereinbart;

 

2. zur Belastung des Erbbaurechts zum Grundstück von Stolzenhagen, Akazienhain 27, Gemarkung Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 896, in Höhe von max. 280.000 € nebst bis zu 20 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung von 10 % zu Gunsten einer noch zu benennenden Bank und zur Abgabe einer Stillhalteerklärung für die finanzierende Bank.

 

 

 

 

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Anlagen: Lageskizze

 

 

 

 

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   30.06.2020 07:33:44   Astrid Gäbler