Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
In der Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Schönwalde, ist anschließend an den vorhandenen Bolz- und Beachvolleyballplatz die Errichtung eines Grundschulstandortes am Bernauer Damm geplant. Der Geltungsbereich umfasst den Bereich des Bebauungsplanes "Bernauer Damm", den Bereich des vorhandenen Bolz- und Beachvolleyballplatzes sowie eine Freifläche am Bernauer Damm. Die Fläche des Plangebietes hat eine Größe von ca. 4,5 ha. (Geltungsbereich siehe Anlage) Geplant ist die Errichtung einer bis zu 3-zügigen Grundschule mit Aula/ Mensa, einem Hort, einer Schulsporthalle mit Außensportflächen sowie Außenanlagen für einen Schulhof und Flächen für Stellplätze. (Geltungsbereich siehe Anlage) Der Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan wurde in der Gemeindevertretersitzung am 14. Mai (Beschlussnr. BV-GV/2020-0115) gefasst. Mit der Erarbeitung einer Verkehrsuntersuchung soll ein Büro beauftragt werden. Ziel ist es dabei, eine Aussage zur Erschließung des Plangebietes zu treffen und die Auswirkungen des erzeugten Verkehrsaufkommens auf den unmittelbar betroffenen Straßenraum abzuschätzen. Vier Büros wurden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert; drei Büros kamen der Aufforderung nicht nach bzw. lehnten ab. Die Ingenieurgesellschaft Hoffmann- Leichter hat ein Angebot in Höhe von 15 T€ eingereicht.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Bbg KVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Leistungen für die Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan „Grundschule Schönwalde- Bernauer Damm“ an das Büro Hoffmann- Leichter.
Anlagen:
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes
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