Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Wahlausschuss der Gemeinde Wandlitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. September 2019 das Wahlergebnis für die Wahl des Ortsbeirates Prenden, festgestellt und im Amtsblatt der Gemeinde Wandlitz am 02. Oktober 2019 öffentlich bekanntgegeben. Einwendungen gegen die Wahl des Ortsbeirates Prenden im Sinne der §§ 56 und 57 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i. V. m. § 90 BbgKWahlG liegen nicht vor.
Gesetzliche Grundlagen Regelfall des §§56, 57 Absatz 1 Ziff. 1 BbgKWahlG
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt: gegen das Wahlergebnis des Ortsbeirates Prenden liegen keine Einwendungen vor.
Die Wahl ist gültig.
Anlagen: Wahlergebnis des Ortsbeirates Prenden
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