Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2005-0079  

 
 
Betreff: Überörtliche Zuschüsse für kulturelle Angelegenheiten und Vereine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:Baum, Thea
Federführend:HA_Schule/Sport/Kultur/Soziales   
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
30.03.2005 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
04.04.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Anlagen:
Beschlussvorlagen zur Gewährung von Zuschüssen an V
Ausschuss A5 Zuschüsse überörtlich

Gemäß des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz stehen Zuschüsse für kulturelle Angelegenheiten, wie Feste und Dorffeste insge
Begründung / Erläuterung

Gemäß des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz stehen Zuschüsse für kulturelle Angelegenheiten, wie Feste und Dorffeste insgesamt 32.500,00 € zur Verfügung. Davon sind 5.000,00 € für das Jubiläum 50 Jahre Agrarmuseum Wandlitz vorgesehen. Somit verbleibt ein Betrag von 27.500,00 €, der für die Durchführung von Dorffesten vergeben werden kann. Es liegen 7 Anträge aus den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde, Prenden, Schönerlinde und Schönwalde  und Wandlitz vor.

 

Weiterhin stehen gemäß des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz Zuschüsse für überörtliche Vereine und Verbände in Höhe von insgesamt 2.900,00 € zur Verfügung. Es liegen 7 Anträge von überörtlichen Vereinen vor.

 

Die Entscheidung zur Förderung von überörtlichen Vereinen obliegt entsprechend der Fördermittelrichtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege der Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften. Anträge über 1.000,00 € werden durch den Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des A 5 entschieden.

 

Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist jeweils im Protokoll festzuhalten.

 

Gesetzliche Grundlagen

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz i.V.m. § 54a Abs. 4 der Gemeindeordnung,

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

27.500,00

2.900,00

3000. 71800

34000. 71800

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss A5 und der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gewährung von Zuschüssen an überörtliche Verbände und Vereine und die Gewährung von Zuschüssen für Feste und Dorffeste in den Ortsteilen der Gemeinde Wandlitz entsprechend der beiliegenden Anträge.

Anlagen:

Anlagen:

 

14 Anträge laut beigefügter Übersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussvorlagen zur Gewährung von Zuschüssen an V (4 KB)    
Anlage 2 2 Ausschuss A5 Zuschüsse überörtlich (8 KB)