Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz stehen Zuschüsse für kulturelle Angelegenheiten, wie Feste und Dorffeste insgesamt 32.500,00 € zur Verfügung. Davon sind 5.000,00 € für das Jubiläum 50 Jahre Agrarmuseum Wandlitz vorgesehen. Somit verbleibt ein Betrag von 27.500,00 €, der für die Durchführung von Dorffesten vergeben werden kann. Es liegen 7 Anträge aus den Ortsteilen Basdorf, Klosterfelde, Prenden, Schönerlinde und Schönwalde und Wandlitz vor. Weiterhin stehen gemäß des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz Zuschüsse für überörtliche Vereine und Verbände in Höhe von insgesamt 2.900,00 € zur Verfügung. Es liegen 7 Anträge von überörtlichen Vereinen vor. Die Entscheidung zur Förderung von überörtlichen Vereinen obliegt entsprechend der Fördermittelrichtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege der Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften. Anträge über 1.000,00 € werden durch den Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung des A 5 entschieden. Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist jeweils im Protokoll festzuhalten. Gesetzliche GrundlagenHauptsatzung der Gemeinde Wandlitz i.V.m. § 54a Abs. 4 der Gemeindeordnung, Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Der Ausschuss A5 und der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gewährung von Zuschüssen an überörtliche Verbände und Vereine und die Gewährung von Zuschüssen für Feste und Dorffeste in den Ortsteilen der Gemeinde Wandlitz entsprechend der beiliegenden Anträge. Anlagen: 14 Anträge laut beigefügter Übersicht
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