Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Sportplatz inkl. sämtlicher Bauwerke und Nebenanlagen in der Oranienburger Straße im OT Wandlitz befindet sich im Besitz der Gemeinde Wandlitz und wird vom 1. FV Eintracht Wandlitz e.V. gemietet. Der Mietvertrag regelt, dass die laufende Instandhaltung und Wartung der Mietsache dem Verein obliegt. Es heißt jedoch weiter: „Bei evtl. erforderlichen Grunderneuerungen der Mietsache treten die Vertragspartner vorher zur Klärung der Kostenübernahme einer sich daraus eventuell ergebenden zukünftigen Vertragsgestatlung etc. in Verhandlungen.“
Genau darüber muss hier befunden werden.
Im vergangenen Winter kam es zu einem Wasserschaden aufgrund des undichten Daches im Vereinsheim. Der Verein hat daraufhin den Dachschaden in einer Notreparatur behoben und das Vereinsheim neu renoviert (ohne Kostenbeteiligung der Gemeinde).
Die Reparaturmaßnahmen brachten jedoch keinen anhaltenden Erfolg. Bei jedem Regen dringt erneut Wasser ein. Das Dach ist teilweise noch mit DDR-Bitumenbahnen gedeckt, es gibt zahlreiche Vorsprünge, alte Schornsteinköpfe und ein defektes Oberlicht.
(Foto: Dach des Vereinsheims)
Daher ist im Ergebnis eine grundlegende Dachsanierung dringend notwendig. Dazu gehören u.a. folgende Arbeiten:
- neue Schalungsbahn verlegen - Ausgleichen der unterschiedlichen Dachneigungen - Herstellung einer Konterlattung - Herstellung einer Traglattung - Eindeckung mit Trapezblechplatten - Erneuerung der Lichtkuppel - Dachklempnerarbeiten
Für die diese Arbeiten ist ein Budget von ca. 40.000 € erforderlich.
Die Maßnahme war unvorhersehbar, denn bislang ging man davon aus, dass die Notreparatur zumindest etwas Zeit verschafft.
Die Maßnahme muss dringend durchgeführt werden, um vor dem Winter das Gebäude wirksam zu schützen.
Der Verein hat in diesem Jahr keine Mittel mehr, um sich an dieser Maßnahme zu beteiligen. Die finanziellen Rücklagen des Vereins wurden für die Eigenanteilsfinanzierung für die Flutlicht, für die nach dem Wasserschaden notwendigen Renovierungsarbeiten und für den notwendigen Sofortersatz der Umkleidecontainer benötigt. Daher schlägt die Verwaltung vor, dass die Summe vollständig von der Gemeinde Wandlitz finanziert wird. Die Arbeiten werden dann folgerichtig von der Gemeinde Wandlitz ausgeschrieben und beauftragt. Der Verein unterstützt die Arbeiten durch Eigenleistung (Demontage von Dachrinnen, Baustelleneinrichtung etc.)
Die Deckung des Mehraufwandes kann aus Mehrerträgen auf dem Produktkonto 53100.465100 (Elektrizitätsversorgung/Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen) erfolgen.
Da der Kämmerer schon im Mai eine überplanmäßige Ausgabe für die Unterhaltung von Sportstätten in Höhe von 12.500 € (Rasenregenerationsmaßnahmen Sportplatz Wandlitz) genehmigt hat, fällt die Entscheidung über diese außerplanmäßige Ausgabe in die Zuständigkeit der GV (über 50 T€ insgesamt).
Gesetzliche Grundlagen
Haushaltssatzung für das Jahr 2019 der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz genehmigt den außerplanmäßigen Aufwand zur Dachreparatur des Vereinsheimes des 1. FV Eintracht Wandlitz e.V. in Höhe von 40.000 €. Die Deckung des Aufwandes erfolgt aus dem Produktkonto 53100.465100.
Anlagen:
keine
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