Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Schönerlinde auf einer Teilfläche des Grundstücks Flur 1, Flurstücke 231 vor.
Der mögliche Geltungsbereich ist im jetzigen Teilflächennutzungsplan (FNP) sowie im Entwurf des zukünftigen Gesamtflächennutzungsplans als gewerbliche Baufläche dargestellt und hätte eine Größe von ca. 0,83 ha.
Die Aufstellung des Bebauungsplanens wird nötig, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere technische Anlage (siehe Antragsunterlagen) im OT Schönerlinde zu schaffen. Durch die geplante Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ müsste auch der FNP für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes geändert werden. Zu bedenken ist, dass durch das geplante Vorhaben die Möglichkeiten für die Errichtung von Gewerbebetrieben auf Gewerbeflächen im OT Schönerlinde weiter eingeschränkt werden.
Der Vorhabenträger ist bereit sämtliche Kosten, die im Rahmen des Planungsverfahrens entstehen, zu tragen.
Gesetzliche Grundlagen § 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: Die Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich des Grundstück Flur 1, Flurstück 231 gemäß § 2ff Baugesetzbuch mit dem Planungsziel, die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.
Anlagen: Flurkartenauszug Antragsunterlagen (2 Seiten)
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