Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2019-0032  

 
 
Betreff: Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (Freiflächenphotovoltaikanlage), Gemarkung Schönerlinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA35
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
06.08.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
19.08.2019 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.08.2019 
Sitzung des Hauptauschusses abgelehnt   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
05.09.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz abgelehnt     
Anlagen:
Flurkartenauszug
Antragsunterlagen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2
Begründung / Erläuterung

 

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Schönerlinde auf einer Teilfläche des Grundstücks Flur 1, Flurstücke 231 vor.

 

Der mögliche Geltungsbereich ist im jetzigen Teilflächennutzungsplan (FNP) sowie im Entwurf des zukünftigen Gesamtflächennutzungsplans als gewerbliche Baufläche dargestellt und hätte eine Größe von ca. 0,83 ha.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanens wird nötig, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere technische Anlage (siehe Antragsunterlagen) im OT Schönerlinde zu schaffen.

Durch die geplante Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ müsste auch der FNP für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes geändert werden.

Zu bedenken ist, dass durch das geplante Vorhaben die Möglichkeiten für die Errichtung von Gewerbebetrieben auf Gewerbeflächen im OT Schönerlinde weiter eingeschränkt werden.

 

Der Vorhabenträger ist bereit sämtliche Kosten, die im Rahmen des Planungsverfahrens entstehen, zu tragen.

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Nein

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Die Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich des Grundstück Flur 1, Flurstück 231 gemäß § 2ff Baugesetzbuch mit dem Planungsziel, die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.

 

 

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Anlagen:

Flurkartenauszug

Antragsunterlagen (2 Seiten)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug (147 KB)    
Anlage 2 2 Antragsunterlagen (286 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   25.07.2019 08:00:31   Laura Göritz