Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-Ob/2005-0005  

 
 
Betreff: Zuschuss an Verbände und Vereine mit örtlicher Bedeutung nach den Richtlinien zur Förderung von Sport und Kunst, Kultur, Heimatpflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Ob
Verfasser:Baum, TheaAktenzeichen:522400
Federführend:HA_Schule/Sport/Kultur/Soziales   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Entscheidung
16.03.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen     

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Begründung / Erläuterung

Gemäß des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Basdorf insgesamt 14.225,00 €  ( Haushaltsstelle 34000. 71810 ) zur Förderung von örtlichen Verbänden und Vereinen sowie  für Ehrungen und Jubiläen für Senioren zur Verfügung.

 

Bei der Festlegung der Höhe von Zuschüssen an die antragstellenden Vereine und Verbände ist zu beachten, dass aus den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln  außerdem die Zuwendung für die jährliche Weihnachtsfeier für die Senioren und für die Jubilare (ab dem 70. Geburtstag) für den Zeitraum Januar bis Dezember 2005 zu gewähren sind.

 

Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten.

 

Gesetzliche Grundlagen

Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz i.V.m. § 54a Abs. 4 der Gemeindeordnung,

Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung,  Richtlinie  der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2005

14.225,00

34000. 71810

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ortsbeirat beschließt die Gewährung von Zuschüssen an Verbände und Vereine mit örtlicher Bedeutung entsprechend der beiliegenden Anträge.

Anlagen:

Anlagen:

Anträge laut beigefügter Übersicht