Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2019-0558  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion: DIE LINKE/ B69/Die Grünen/ UWG:
Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Fraktion DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG
Fraktion DIE LINKE/B90/GRÜNE/UWG
Federführend:HA_Hauptamt Beteiligt:HB AL
    Bgm
   K_Kämmerei
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.02.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Fraktionsantrag_Strassenausbaubeitraege

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Begründung / Erläuterung

Straßenausbaubeiträge sind schon immer ein Aufregerthema! Niemand kann so recht einsehen, warum die Einwohner, die bereits Steuern entrichten auch noch Beiträge bezahlen müssen. Beiträge in einer solchen Form gibt es nur noch in Deutschland. In allen anderen Ländern der Europäischen Union verzichtet man darauf. Auch in Bundesrepublik Deutschland gibt es zu diesem Thema sehr unterschiedliche Gesetzgebungen der Länder. Manche Bundesländer erheben Beiträge oder legen sie als Ermessensentscheidung in die Hände der Kommunen. Einige Länder erheben wiederkehrende Beiträge oder haben die Straßenausbaubeiträge ganz abgeschafft, wie unser Nachbarland Berlin. Ausgehend von immer wiederkehrenden Bürgerprotesten und der Volksinitiative zur „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“, hat das Land Brandenburg den politischen Willen die Straßenausbaubeiträge auf den Prüfstand zu stellen, um diese Beiträge geordnet abzuschaffen. Deshalb hat die rot-rote Mehrheit ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes angefordert. Das Parlament wiederum hat die Landesregierung aufgefordert einen Bericht zu den Straßenausbaubeiträgen im Land Brandenburg zu geben und  dabei gleichzeitig die Situation in anderen Bundesländern zu betrachten. Im Rahmen der EU Rechtsharmonisierung ist die Beitragsabschaffung ohnehin ein Gebot der Stunde. Auch deshalb weil Straßenausbaubeiträge nicht zum Kern-, sondern zum Randbereich der kommunalen Selbstverwaltung gehören. Deshalb schlagen wir vor:

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Keine

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, ein Moratorium zu vereinbaren und bis zur möglichen neuen landesgesetzlichen Regelung, jedoch längstens bis zum 30.09.2019, keine neuen Beitragsbescheide nach Straßenbaubeitragssatzung zu erlassen.

 

 

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Anlagen:

Fraktionsantrag der Fraktion DIE LINKE/ B 90/Die Grünen/ UWG

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fraktionsantrag_Strassenausbaubeitraege (481 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   19.02.2019 14:07:53   Laura Göritz