Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0545  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Bernauer Chaussee im OT Wandlitz unter Einbeziehung der östlichen und nördlichen Nibelungensiedlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Die Bürgermeisterin
Federführend:OA_Ordnungsamt Beteiligt:Bgm
    HA_Hauptamt
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
15.01.2019 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz abgelehnt   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
28.01.2019 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt abgelehnt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.02.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz abgelehnt   
Anlagen:
Lageplan_Bernauer_Ch

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Begründung / Erläuterung

Ein Anwohner der Bernauer Chaussee im OT Wandlitz hat sich bereits des Öfteren an den Ortsbeirat Wandlitz gewandt mit der Bitte, die Bernauer Chaussee auch in die nördlich und südlich vorhandenen Tempo-30-Zonen einzubinden.

In der Bernauer Chaussee sind temporeduzierende Bodenschwellen vorhanden.

 

Seitens des Ordnungsamtes wird empfohlen, die Straßennamensschilder in die Einmündungsbereiche zu versetzen, wo es möglich ist.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung Brandenburg

StVO

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2019

54100 527205

 

400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Bernauer Chaussee unter Einbindung der östlichen und nördlichen Nibelungensiedlung entsprechend des beigefügten Lageplans.

 

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Anlagen:

Lageplan

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan_Bernauer_Ch (172 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   29.01.2019 17:37:19   Astrid Gäbler