Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gemäß des Haushaltsplanes 2019 der Gemeinde Wandlitz stehen für den Ortsteil Schönerlinde insgesamt 5.668,00 € zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden sowie zur Durchführung eigener Veranstaltungen zur Verfügung.
Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendungen an die einzelnen Vereine und Verbände sowie die Verwendung der restlichen Mittel ist im Protokoll festzuhalten. Eingegangene Anträge:
Gesetzliche Grundlagen
§ 46 Abs. 4 BbgKVerf. Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den jeweiligen Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A5.
Die Verwendung der eingestellten Mittel wird wie folgt empfohlen bzw. beschlossen:
Anlagen: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge nicht öffentlich. Die Anträge können bei HA43 eingesehen werden.
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