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Betreff: |
OT Prenden Zuschüsse an Vereine und Verbände / Verwendung OB-Mittel 2019 |
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Ob |
Verfasser: | HA43 Die Bürgermeisterin |
Federführend: | KM_Kulturamt |
Beteiligt: | K_Kämmerei |
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| K_Kasse |
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Beratungsfolge: |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Begründung / ErläuterungGemäß des Haushaltsplanes 2019 der Gemeinde Wandlitz stehen für den Ortsteil Prenden insgesamt 4.058,00 € zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden sowie zur Durchführung eigener Veranstaltungen zur Verfügung. Die Entscheidung über die Höhe der Zuwendungen an die einzelnen Vereine und Verbände sowie die Verwendung der restlichen Mittel ist im Protokoll festzuhalten. Eingegangene Anträge: Kulturfonds ortsgebunden Vereine | beantragte Förderung | Leistungen Dritter | Verwendungszweck | Bemerkung | Kultur Förderverein Dorfkirche Prenden 1611 e.V. | 1.000,00 € | 3.000,00 € | Denkmal Kunst Kultur Dorfkirche Prenden | Eigenanteil 20%: i.O. Sachbegründung: i.O. Kostenplan: fehlt Fördermittelgeber: nicht genannt | Kultur Förderverein Dorfkirche Prenden 1611 e.V. / Museum | 500,00 € | 2.000,00 € | Heimatmuseum Fontanejahr 2019 | Eigenanteil 20%: i.O. Sachbegründung: i.O. Kostenplan: fehlt Fördermittelgeber: nicht genannt | Volkssolidarität Ortsgruppe Prenden | 1.500,00 € | 0,00 € | Seniorenbetreuung, Weihnachtsfeier, Ausflüge | Eigenanteil 20%: i.O. Sachbegründung: i.O. Kostenplan: fehlt Fördermittelgeber: nicht genannt |
Die fehlenden Kostenpläne wurden nachgefordert. Gesetzliche Grundlagen § 46 Abs. 4 BbgKVerf. Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kunst, Kultur und Heimatpflege
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Finanzielle Auswirkungen: Ja o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse) | Betrag in EURO | Erträge | | Aufwendungen | 4.058,00 € |
Veranschlagung im Haushalt Nein | Jahr | Produktkonto | ggf. Investitionsnr. | Betrag in EURO | | 2019 | 28110.531802 | | 4.058,00 € |
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Beschluss: Gemäß der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den jeweiligen Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000,00 € überschritten werden, entscheidet der A1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A5. Die Verwendung der eingestellten Mittel wird wie folgt empfohlen bzw. beschlossen: Kulturfonds ortsgebunden Vereine | beantragte Förderung | Verwendungszweck | Beschluss/ Empfehlung in € | Kultur Förderverein Dorfkirche Prenden 1611 e.V. | 1.000,00 € | Denkmal Kunst Kultur Dorfkirche Prenden | | Kultur Förderverein Dorfkirche Prenden 1611 e.V. / Museum | 500,00 € | Heimatmuseum Fontanejahr 2019 | | Volkssolidarität Ortsgruppe Prenden | 1.500,00 € | Seniorenbetreuung, Weihnachtsfeier, Ausflüge | | Verwendung der restlichen OB – Mittel bitte jede Veranstaltung separat auflisten | | | |
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Anlagen: Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge nicht öffentlich. Die Anträge können bei HA43 eingesehen werden.
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