Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-A1/2018-0261  

 
 
Betreff: Neubau Mensa Klosterfelde - Vergabe von Planungsleistungen für Fachplaner
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA16
Die Bürgermeisterin
Aktenzeichen:65 20 40 Me K
Federführend:HB_Hochbau Beteiligt:K_Kämmerei
    Bgm
   HB AL
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
08.05.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
14.05.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

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Begründung / Erläuterung

Der Haupt-und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz hat am 12.02.2018 seine Zustimmung zur Beauftragung der Planungsleistungen für den Neubau einer Mensa im Ortsteil Klosterfelde an das Architekturbüro – Renner Architekten GmbH- erteilt. Das Architekturbüro wurde nach Präsentation der Lösungsvorschläge für den Neubau der Mensa  ausgewählt.

 

Nachfolgend waren nun geeignete Fachplanungsbüros für die Leistungen der Tragwerksplanung, der TGA-Planung und der Freianlagenplanung zu beauftragen.

 

Maßgeblich für die vergaberechtliche Verfahrensweise war hierbei die Vorgabe aus dem Runderlass zum kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg, wonach bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert in Höhe von 100.000 € mindestens drei Büros im Wege der freihändigen Vergabe zur Angebotsabgabe aufzufordern sind.

Dies ist auf Grundlage des vorliegenden Gestaltungsvorschlages erfolgt.

 

Der Gemeinde liegen nach Beteiligung von jeweils mindestens drei Fachplanerbüros drei Angebote vor (TGA- vier Angebote). Diese Angebote wurden geprüft und verglichen. Es stellte sich heraus, dass die Honorarangebote der Büros dicht beiein-ander liegen.

Letztendlich wurden die wirtschaftlichsten Angebote ausgewählt und nun zur Beschlussfassung vorgelegt. 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2017

21120.785100

2112002006

400.000

 

2018

21120.785100

2112002006

800.000

 

2019

21120.785100

2112002006

300.000

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Haupt-und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz erteilt seine Zustimmung zur Beauftragung der Planungsleistungen

 

für die Tragwerksplanung an das Büro:

- ifb frohloff staffa kühl ecker PartG mbB- aus Berlin, Rheinstr. 45-46

 

für die TGA-Planung an das Büro:

- B4- Plan Ingenieurgesellschaft mbH- aus Berlin, Geneststr. 5

 

für die Freianlagenplanung an das Büro:

- Bode-Williams+ Partner GbR, Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung aus   

   Berlin, Meraner Str. 42

 

 

 

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Anlagen:   keine

 


  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   10.04.2018 07:25:47   Astrid Gäbler