Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 06.04.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Wäldchen- Habitatschutz“ in der Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz, gefasst.
Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“ der Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz, ist festgestellt worden, dass sich Umstände eingestellt haben, die der vollständigen Umsetzung des Bebauungsplans entgegenstehen. Im vorliegenden Fall liegen der unteren Naturschutzbehörde Erkenntnisse vor, dass sich in den an das Wäldchen angrenzenden Flächen Habitatstrukturen für die Zauneidechse, einer nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützten Art, entwickelt haben und einzelne Individuen festgestellt worden sind. Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und der Zulässigkeit von Vorhaben sind für die europäisch geschützten Arten die in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote zu beachten. Es ist verboten... - Verbot Nr. 1: ... Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, - Verbot Nr. 2: ... Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert, - Verbot Nr. 3: ... Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, - Verbot Nr. 4: ... Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Um den Forderungen des in § 44 BNatSchG geregelten Artenschutzes zu entsprechen, wurde der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde durch den Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro erarbeitet.
Mit der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 und 4 Baugesetzbuch werden die betroffenen Behörde zur Stellungnahme aufgefordert. Zudem ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro die frühzeitige Behördenbeteiligung sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Anlagen:
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Wäldchen- Habitatschutz“ (Stand März 2018) einschließlich Begründung
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