Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2018-0468  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Am Wäldchen- Habitatschutz", Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz
-Frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA32
Die Bürgermeisterin
Aktenzeichen:K 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
23.04.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
08.05.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
14.05.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
24.05.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf_B-Plan_überarbeitet pdf (1)
Begründung zum Vorentwurf_überarbeitet

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Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am  06.04.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Wäldchen- Habitatschutz“ in der Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz, gefasst.

 

Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“ der Gemarkung Klosterfelde, Gemeinde Wandlitz, ist festgestellt worden, dass sich Umstände eingestellt haben, die der vollständigen Umsetzung des Bebauungsplans entgegenstehen. Im vorliegenden Fall liegen der unteren Naturschutzbehörde Erkenntnisse vor, dass sich in den an das Wäldchen angrenzenden Flächen Habitatstrukturen für die Zauneidechse, einer nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützten Art, entwickelt haben und einzelne Individuen festgestellt worden sind.

Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung und der Zulässigkeit von Vorhaben sind für die europäisch geschützten Arten die in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverbote zu beachten.

Es ist verboten...

- Verbot Nr. 1: ... Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

- Verbot Nr. 2: ... Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und        Wanderungszeiten so erheblich zu stören, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert,

- Verbot Nr. 3: ... Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere aus der Natur zu entnehmen, zu        beschädigen oder zu zerstören, 

-  Verbot Nr.  4:  ...  Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie                               oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.

 

Um den Forderungen des in § 44 BNatSchG geregelten Artenschutzes zu entsprechen, wurde der vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde durch den Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro erarbeitet.

 

Mit der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 und 4 Baugesetzbuch werden die betroffenen Behörde zur Stellungnahme aufgefordert. Zudem ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro die frühzeitige Behördenbeteiligung sowie die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

 

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Anlagen:

 

Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Wäldchen- Habitatschutz“ (Stand März 2018) einschließlich Begründung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Entwurf_B-Plan_überarbeitet pdf (1) (3322 KB)    
Anlage 1 2 Begründung zum Vorentwurf_überarbeitet (894 KB)    

  Versionen:            
    Datum Sachbearbeiter Bemerkung
  Aktueller Stand   29.03.2018 07:57:07   Astrid Gäbler