Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Verein SG Union 1919 Klosterfelde e.V. hat im Rahmen der Investitionsförderung einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung, zur Errichtung einer Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz gestellt. Die bestehende Flutlichtanlage auf dem Nebenplatz des SG Union 1919 Klosterfelde e.V. muss infolge der Errichtung des Kunstrasenplatzes erneuert werden. Der Betrieb ohne Flutlichtanlage würde das Nutzungspotenzial des Platzes sehr stark einschränken.
Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen zur Sportförderung, können für investive Zuschüsse bis zu 50% der Gesamtkosten in Höhe von max. 100T€ gewährt werden.
Gesetzliche Grundlagen § 28 der BbgKVerf. Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen und Zuwendungen zur Investitionsförderung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt die Bereitstellung eines Investitionszuschusses in Höhe von 50.4000,00 € für den Verein SG Union 1919 Klosterfelde e.V.
Anlagen: Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die, für die Übersicht zu Grunde liegenden Zuwendungsanträge, jederzeit bei HA43/HA43V eingesehen werden.
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