Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Anlass der 7. Änderung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 "Schulstandort an der Friedrichsthaler Chaussee". Diese sieht für den Änderungsbereich die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Schule und Sport" vor.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Haupt - und Finanzausschuss nimmt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oranienburg zur Kenntnis.
Anlagen:
Auszug Planungsunterlagen (4 Seiten)
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