Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0427  

 
 
Betreff: Neubau Gehweg Schönerlinder Dorfstraße - OT Schönerlinde
Vorstellung der Vorplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA29
Änderung gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.02.2018
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
15.01.2018 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
30.01.2018 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
12.02.2018 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
22.02.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen     
Anlagen:
U 04 RQ 1
U 04 RQ 2
U 05 LP 1
U 05 LP 2
U 05 LP 3
U 05 LP 4
U 05 LP 5

Begründung / Erläuterung

 

Die vorhandenen Gehwege an der Schönerlinder Dorfstraße weisen überwiegend eine Befestigung in Beton auf. Alle Bestandswege befinden sich zwischen dem relativ alten Baumbestand und den jeweiligen Grundstücksgrenzen der Privatgrundstücke. Die Breite der Gehwege liegt zwischen 1,20 und 1,30 m. Aufgrund des Alters der Anlage sowie der Nähe zu den Bäumen weist der Gehweg starke Verwerfungen und Brüche der Betonplatten auf. Wegen zahlreicher Baumaßnahmen und Reparaturen gibt es im Gehweg unzählige Flickstellen mit den unterschiedlichsten Belagarten.

 

Im Juni 2013 hat die Gemeindevertretung beschlossen, einen Planungsauftrag für die Erneuerung der vorhandenen Gehwege beidseitig der Schönerlinder Dorfstraße (Landesstraße L305) sowie im kommunalen Bereich der Schönerlinder Dorfstraße einschließlich der Befestigung der Grundstückszufahrten und der optionalen Herstellung der Parkflächen an der L305 auszulösen.

Im Planungsverlauf musste festgestellt werden, dass die Trassenführung der zu erneuernden Gehwege aufgrund des vorhandenen Alleebaumbestandes keine Herstellung einer dauerhaften homogenen Wegebefestigung zulässt. Dementsprechend wurde per Beschluss der Gemeindevertretung die Weiterführung der Planung bis zum Zeitpunkt einer notwendigen Erneuerung des Alleebaumbestandes zurückgestellt.

 

Da sich der Zustand der zu erneuernden Gehwege in den letzten Jahren weiter verschlechtert hat und somit der Instandsetzungsaufwand gestiegen ist, sollten erneut Lösungsmöglichkeiten in weiteren Planungsvarianten ermittelt werden.

 

 

 

In Abstimmung mit dem Ortsbeirat Schönerlinde wurde unter der Prämisse des Schutzes des Alleebaumbestandes eine weitere Planungsvariante für die Erneuerung der Gehwege erarbeitet.

Diese sieht vor, die Gehwege an die Fahrbahnränder der Landesstraße (L305) bzw. des kommunalen Abschnittes der Schönerlinder Dorfstraße zu verlegen.

Die Gehwege sollen mit einer Breite von 1,50 m in Betonsteinpflaster zuzüglich eines 0,75 m breiten Sicherheitsstreifens zur Fahrbahn der Schönerlinder Dorfstraße hergestellt werden. Aufgrund der günstigen bestehenden Platzverhältnisse, kann der Sicherheitsstreifen auf der Südseite der L305 größtenteils durch einen 1,50 m breiten Grünstreifen ersetzt werden. Diese Aufteilung des Straßenraumes soll zur Aufwertung der optischen Gestaltung der Gesamtanlage beitragen. In der Schönerlinder Dorfstraße (kommunaler Bereich) wird nur auf der Südseite der Gehweg neu errichtet. Dieser endet an dem bereits vorhandenen Gehweg aus Richtung Bahnhof Schönerlinde. Die vorhandenen Zufahrten werden im gesamten Bauabschnitt einheitlich mit Betonpflaster hergestellt. Eine Ausnahme bilden die Zufahrten in Richtung der Einmündung in die L100. Dort ist eine Anpassung der in Granitsteinpflaster befestigten Zufahrten vorgesehen.

Die beiden bestehenden Gehwege im Bereich der L305 und der bestehende Gehweg entlang der Südseite im kommunalen Bereich werden im Zuge dieser Baumaßnahme zurückgebaut, rekultiviert und stehen damit zukünftig als zusätzliche Flächen für die Entwässerung zur Verfügung.

Der derzeit südlich der L305 vorhandene unbefestigte Parkstreifen wird zurückgebaut. In Höhe Haus – Nr. 17 werden für mobile Verkaufseinrichtungen zwei Parkstände neu errichtet.

Des Weiteren ist südlich der L305 im Bereich des Hauses – Nr. 15 die Errichtung einer zusätzlichen Busbucht vorgesehen. Ebenso soll die vorhandene Busbucht vor Haus – Nr. 3a an die Erfordernisse des Busverkehrs angepasst werden.

Im Zusammenhang mit der Herstellung der Gehwege im Bereich der L305 ist eine Bord- und teilweise Fahrbahnerneuerung verbunden. Dementsprechend ist der Landesbetrieb Straßenwesen als Straßenbaulastträger im Hinblick auf eine Kostenbeteiligung angefragt worden. Der Landesbetrieb Straßenwesen hat diese abgelehnt.

Auf der Basis der in den letzten Jahren in der Gemeinde Wandlitz für gleichwertige Baumaßnahmen erzielten durchschnittlichen Angebotspreise ist eine Schätzung für das geplante Bauvorhaben vorgenommen worden.

Die geschätzten Investitionskosten liegen demnach bei ca. 875.500,00 € brutto.

Das Bauvorhaben ist straßenausbaubeitragspflichtig. Gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz ist ein Beitragssatz für die Teileinrichtungen „L305“ und „kommunaler Bereich“ zu erheben.

Der voraussichtliche Beitragssatz für die Schönerlinder Dorfstraße (L305) beträgt ca. 1,21 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche. Für den kommunalen Bereich beträgt der Beitragssatz 1,02 €/m² anrechenbare Grundstücksfläche.

Die Herstellung bzw. Anpassung der Busbuchten ist gemäß der Straßenbaubeitragssatzung nicht umlagefähig.

Für den Aufwand der Herstellung der Grundstückszufahrten wird gemäß der Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz ein Kostenersatz in Höhe von ca. 90,00 €/m² hergestellte Zufahrtsfläche erhoben.

Die Unterlagen der Vorplanung werden zur Sitzung vorgelegt.

Die Planunterlagen sind außerdem für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Gehweg_Schoenerlinder_Dorfstraße“ einzusehen.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Brandenburgisches Straßengesetz

Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:  ja

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Planungs - und /.Herstellungskosten)

ca. 875.500,00 €

Maßnahmenbezogene Einzahlungen (Zuschüsse / Beiträge—>Anliegerbeiträge / Zufahrten)

263.000,00 €

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

20

43.800,00 €

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

20

13.150,00 €

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2017

54100.785200

5410005001

15.000,00 €

 

2018

54100.785200

5410005001

550.000,00 €

 

2019

54100.785200

5410005001

278.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Gehwege entlang der Schönerlinder Dorfstraße, beidseitig der L305 und einseitig, südlich der Schönerlinder Dorfstraße im kommunalen Bereich in der vorgestellten Variante weiter zu planen.

 

Es ist zu prüfen, ob durch die Verschiebung der Bushaltestelle eine Zufahrtsmöglichkeit von der öffentlichen Straße zum Grundstück Schönerlinder Dorfstraße 3b zu errichten ist.

 

Die Unterlagen zur Vorplanung werden zu den Sitzungen gemäß Beratungsfolge vorgelegt.

 

 

 


Anlagen:

Lagepläne Unterlage 5 Blätter 1 bis 5

Regelquerschnitte Unterlage 4 Blätter 1 und 2

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 U 04 RQ 1 (133 KB)    
Anlage 2 2 U 04 RQ 2 (147 KB)    
Anlage 3 3 U 05 LP 1 (2313 KB)    
Anlage 4 4 U 05 LP 2 (2313 KB)    
Anlage 5 5 U 05 LP 3 (3356 KB)    
Anlage 6 6 U 05 LP 4 (1722 KB)    
Anlage 7 7 U 05 LP 5 (1850 KB)