Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Grund der 10. Änderung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schönefelder Weg“. Die ca. 1,3 ha große gewerbliche Brachfläche war bisher als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Sport dargestellt. Zukünftig soll diese Darstellung in ein Allgemeines Wohngebiet (Mehrfamilienhäuser) geändert werden. Die Änderung wird im Parallelverfahren durchgeführt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Haupt - und Finanzausschuss nimmt die Änderung der Flächennutzungspläne der Nachbargemeinden zur Kenntnis.
Anlagen:
Auszug Planungsunterlagen (3 Seite)
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