Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Februar 2016 wurde das Nutzungskonzept mit zehn Eckpunkten (das Tor, die Erschließung, das Lehnschulzenhaus, der Geschichtsgucker, die Bauflächen, der Bürgergarten/-wald, der Naturgucker, die Gastrobox, der Bootsanleger, die Bootsschuppen) für die Entwicklung des Areals Kirchstraße 11, beschlossen (BV-GV/2015-0208).
Dieses Nutzungskonzept soll nun schrittweise umgesetzt werden.
Zunächst wurde ein Bereich entlang der Seekante betrachtet- der sogenannte Bürgerwald-. Es wurde eine Baugrunduntersuchung für diesen Bereich durchgeführt und eine entsprechende landschaftsplanerische Leistung beauftragt.
Im Ergebnis sind für den sogenannten Bürgerwald mehrere Lösungsansätze entwickelt worden. Diese Lösungsansätze sind von einem behutsamen Umgang mit dem sensiblen Naturraum gekennzeichnet. Der Ansatz, eine gewisse Erlebnis- und Aufenthalts-funktion mit der Grundidee einer pfadähnlichen Gestaltung zu untersetzen, konnte bereits in der Arbeitsgruppe überzeugen.
Die Planentwürfe für den ersten Abschnitt, dem Bereich der Seekante, wurden mit der unteren Naturschutzbehörde und dem Forstamt abgestimmt.
Im Laufe der Bearbeitung wurde aber auch deutlich, dass die im Beschluss aufgeführten Eckpunkte unbedingt im Zusammenhang betrachtet werden müssen, um ein schlüssiges Konzept für den Gesamtbereich zu entwickeln.
Insofern ist es erforderlich, die schrittweise Umsetzung zumindest für die Planungsarbeiten zu revidieren und eine Planung für das Gesamtareal auf den Weg zu bringen. Damit ist die Beauftragung einer entsprechenden Planungsleistung notwendig. Gemäß Rundschreiben zum kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg (17.März 2011) ist unter Punkt 3.2.1. geregelt, dass bis zu einem Auftragswert von 100.000€ (netto) Aufträge für freiberufliche Dienstleistungen freihändig ohne Vergabebekanntmachung vergeben werden können. Da der voraussichtliche Auftragswert für die zu beauftragende Planungsleistung unter dem für eine freihändige Vergabe maßgeblichen Schwellenwert liegt, kann eine Planerauswahl aus dem gemeindlichen Planerpool in Erwägung gezogen werden.
Für das ca. 11.000 m² umfassende Areal ist eine anspruchsvolle, dem sensiblen Naturraum zuträgliche Gestaltung zu entwickeln.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sollte ein Landschaftsplanungsbüro beauftragt werden, welches die Gewähr für eine kompetente engagierte Lösung der Planungsaufgabe bietet.
Vor diesem Hintergrund wurde in Erwägung gezogen, das Planungsbüro anzufragen, das bereits die Planungen für den ersten Teilabschnitt erarbeitet hat.
Aufgrund der bisher vom Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Timm vorgelegten Planentwürfe für den ersten Abschnitt sollte in Betracht gezogen werden, Herrn Timm mit der Weiterführung der Planung zu beauftragen.
Das Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Timm ist im Planerpool unter dem Leistungsbild Landschaftsplanung gelistet und verfügt über ausreichende langjährige fachliche Kenntnisse. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde wurde an mehreren Referenzobjekten nachgewiesen.
Herr Timm wurde bezüglich der Planungsaufgabe angefragt. Er hat ein der Aufgabenstellung entsprechendes Honorarangebot eingereicht und ist bereit, den Auftrag zu übernehmen. Demzufolge wird vorgeschlagen, dem Garten- und Landschaftsarchitekturbüro Timm den Auftrag für die Erarbeitung eines Planentwurfs für das Gesamtareal zu erteilen.
Dieser Entwurf soll eine Grundlage für die Entwicklung des Gesamtareals bilden. Danach soll eine allmähliche Umsetzung der Planung entsprechend des Bedarfs erfolgen. Es sollen parkartige Raumstrukturen geschaffen werden, die zwischen großräumig und kleinteilig wechseln und Blickachsen bieten.
In diesem Zusammenhang soll auch die im Eingangsbereich befindliche Remise (jetzt Lagerraum) saniert werden und für die Nutzung als Geschichtsgucker hergerichtet werden. Hierzu wird noch ein gesonderter Planungsauftrag vergeben.
Die Umsetzung der Planung soll für die Teilfläche (1) beginnen. Die finanziellen Mittel dafür sind derzeit im Gemeindehaushalt eingestellt.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz, KomHKV
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt.
Anlagen: - Lageplan
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