Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
In der Februarsitzung der Gemeindevertretung wurde ein zustimmender Beschluss zur Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege gefasst. Die Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege hat die Zielstellung, Denkmale im Gemeindegebiet Wandlitz mit besonderer geschichtlicher, wissenschaftlicher, technischer, künstlerischer, städtebaulicher oder volkskundlicher Bedeutung zu fördern. Bevorzugt sollen Aufwendungen für den Substanzerhalt im Vergleich zur Erneuerung von Bauteilen gefördert werden. Von den begünstigten Denkmalen soll eine öffentliche Beispielwirkung ausgehen.
Für das Verfahren zur Gewährung der Zuwendungen werden neben dieser Richtlinie die einschlägigen in der Richtlinie konkret genannten Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften angewendet. Bis zum 01. Mai 2017 gingen insgesamt zwei Anträge fristgerecht ein. Eine Prüfung entsprechend der in der Richtlinie vorgegebenen Kriterien erfolgte. Ein Antrag erfüllte die Voraussetzungen nicht. Es konnte deshalb nur ein Antrag Berücksichtigung finden. Daher liegt insgesamt nur ein Projekt als Vorschlag vor.
Das Projekt lautet: Denkmalgerechte Sanierung von 40 Metallfenstern des oktogonalen Pferdestalles des Schlosses in Lanke. Höhe der Zuwendung: 8.000,-€ Gesamtkosten: 16.800,-€
Nach erfolgter Prüfung empfiehlt die Verwaltung die Zustimmung zur Förderung der Maßnahme.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Landeshaushaltsordnung Richtlinie der Gemeinde über die Gewährung der Zuwendung für die Denkmalpflege
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass das im Erläuterungsteil genannte Projekt „Denkmalgerechte Sanierung von 40 Metallfenstern des oktogonalen Pferdestalles des Schlosses in Lanke“ mit einer Zuwendung in Höhe von 8.000,-€ entsprechend der Festlegungen in der gemeindlichen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege gefördert wird.
Anlagen: Antrag
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