Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2017-0227  

 
 
Betreff: Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege gemäß Richtlinie der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA
Die Bürgermeisterin
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
19.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen     
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
19.09.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
05.10.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Antrag

Begründung / Erläuterung

In der Februarsitzung der Gemeindevertretung wurde ein zustimmender Beschluss zur Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege gefasst.

Die Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege hat die Zielstellung, Denkmale im Gemeindegebiet Wandlitz mit besonderer geschichtlicher, wissenschaftlicher, technischer, künstlerischer, städtebaulicher oder volkskundlicher Bedeutung zu fördern. Bevorzugt sollen Aufwendungen für den Substanzerhalt im Vergleich zur Erneuerung von Bauteilen gefördert werden. Von den begünstigten Denkmalen soll eine öffentliche Beispielwirkung ausgehen.

 

Für das Verfahren zur Gewährung der Zuwendungen werden neben dieser Richtlinie die einschlägigen in der Richtlinie konkret genannten Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften angewendet.

Bis zum 01. Mai 2017 gingen insgesamt zwei Anträge fristgerecht ein. Eine Prüfung entsprechend der in der Richtlinie vorgegebenen Kriterien erfolgte. Ein Antrag erfüllte die Voraussetzungen nicht. Es konnte deshalb nur ein Antrag Berücksichtigung finden. Daher liegt insgesamt nur ein Projekt als Vorschlag vor.

 

Das Projekt lautet: Denkmalgerechte Sanierung von 40 Metallfenstern des oktogonalen Pferdestalles  des Schlosses  in Lanke. Höhe der Zuwendung: 8.000,-€  Gesamtkosten: 16.800,-€

 

Nach erfolgter Prüfung empfiehlt die Verwaltung die Zustimmung zur Förderung der Maßnahme.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Landeshaushaltsordnung

Richtlinie der Gemeinde über die Gewährung der Zuwendung für die Denkmalpflege

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

8.000,-

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2017

52300.5311801

 

10.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass das im Erläuterungsteil genannte  Projekt „Denkmalgerechte Sanierung von 40 Metallfenstern des oktogonalen Pferdestalles des Schlosses in Lanke“ mit einer Zuwendung in Höhe von 8.000,-€ entsprechend der Festlegungen in der gemeindlichen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Denkmalpflege gefördert wird.

 

 


Anlagen:

Antrag

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag (201 KB)