Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0406  

 
 
Betreff: Mögliche Schaffung einer Stelle zum Integrationsbeauftragte/n
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Fraktion FbgW
Fraktion FbgW
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
19.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaften abgelehnt     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.10.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgezogen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.10.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zurückgezogen   
Anlagen:
Aufgaben_Intergrationsbeauftrage_r

Begründung / Erläuterung

Im Herbst 2016 trat der „Runde Tisch Flüchtlinge“ an einige Gemeindevertreter mit der Bitte um Unterstützung ihrer seit mehr als vier Jahren andauernden ehrenamtlichen Tätigkeit zur Betreuung der ankommenden Flüchtlinge heran. In den Besprechungsrunden der Ortsvorsteher und Fraktionsvorsitzenden mit der Bürgermeisterin wurde das Thema in den Sitzungen vom Januar und März diskutiert.

 

In der Sitzung vom 23.03.2017 gaben Vertreter des „Rundes Tisches“ einen Überblick über die gewandelten Aufgaben der Flüchtlingsbetreuung von der Erstaufnahme und Versorgung zu Fragen rund um alle Aspekte der Integration. Das Flüchtlingswohnheim hat sich längst von der befristeten Aufnahme von Menschen mit Fluchterfahrung, zur Dauerwohneinrichtung verändert.

Hiermit sind vielfältige Aufgaben verbunden, die von den ehrenamtlichen arbeitenden Mitgliedern des „Runden Tisches“ nicht mehr zu leisten sind.

 

Während der Sitzung vom 23.03.2017 der Ortsvorsteher und Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeisterin wurde vereinbart, eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema zu bilden, welche sich am 16.05.2017 im Ratssaal der Gemeindeverwaltung traf.

Die AG versuchte sich dazu auszutauschen, in welcher Art und Weise dem „Runden Tisch“ geholfen werden kann. Vorrangige Bitte, ist die personelle Unterstützung ihrer Arbeit. Zur Sprache kamen dabei drei mögliche Varianten:

 

  1. Einrichtung einer Stelle unter der Verwaltung der Ehrenamtsagentur
  2. Beantragung eines Bundesfreiwilligendienstlers
  3. Integrationsbeauftragter als Planstelle in der Gemeindeverwaltung

 

Der „Runde Tisch“ würde die Schaffung der Stelle eines Integrationsbeaufragten in der Gemeindeverwaltung begrüßen. Zusätzlich könnte ein Bundesfreiwilligendienstler unterstützend tätig sein.

 

Die Aufgaben der Integration von Menschen mit Fluchterfahrung liegen vorrangig in der Zuständigkeit des Landkreises. Dennoch können die Probleme innerhalb der Kommune in denen die Menschen derzeit leben, oftmals nur vor Ort gelöst werden.

 

Um diese Angelegenheiten hat sich bisher der „ Runde Tisch“ gekümmert. Die herausragende Leistung der ehrenamtlich Tätigen findet seither große Anerkennung in unserer Gesellschaft. Allerdings kommen die Ehrenamtler nach mittlerweile mehr als vier Jahren Engagement an die Grenzen der Belastbarkeit.

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 2 Abs. 1 und § 3 Abs.1 Landesaufnahmegesetz Brandenburg

§ 35 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalverfassung

§ 2 Abs.1 Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz

§§ 19 und 28 Bbg.KommVerf

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Schaffung einer Stelle zur/m Integrationsbeauftragte/n zu prüfen.

 

 


Anlagen:

Mögliche Aufgabenfelder eines Integrationsbeauftragten

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufgaben_Intergrationsbeauftrage_r (82 KB)