Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Im Herbst 2016 trat der „Runde Tisch Flüchtlinge“ an einige Gemeindevertreter mit der Bitte um Unterstützung ihrer seit mehr als vier Jahren andauernden ehrenamtlichen Tätigkeit zur Betreuung der ankommenden Flüchtlinge heran. In den Besprechungsrunden der Ortsvorsteher und Fraktionsvorsitzenden mit der Bürgermeisterin wurde das Thema in den Sitzungen vom Januar und März diskutiert.
In der Sitzung vom 23.03.2017 gaben Vertreter des „Rundes Tisches“ einen Überblick über die gewandelten Aufgaben der Flüchtlingsbetreuung von der Erstaufnahme und Versorgung zu Fragen rund um alle Aspekte der Integration. Das Flüchtlingswohnheim hat sich längst von der befristeten Aufnahme von Menschen mit Fluchterfahrung, zur Dauerwohneinrichtung verändert. Hiermit sind vielfältige Aufgaben verbunden, die von den ehrenamtlichen arbeitenden Mitgliedern des „Runden Tisches“ nicht mehr zu leisten sind.
Während der Sitzung vom 23.03.2017 der Ortsvorsteher und Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeisterin wurde vereinbart, eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema zu bilden, welche sich am 16.05.2017 im Ratssaal der Gemeindeverwaltung traf. Die AG versuchte sich dazu auszutauschen, in welcher Art und Weise dem „Runden Tisch“ geholfen werden kann. Vorrangige Bitte, ist die personelle Unterstützung ihrer Arbeit. Zur Sprache kamen dabei drei mögliche Varianten:
Der „Runde Tisch“ würde die Schaffung der Stelle eines Integrationsbeaufragten in der Gemeindeverwaltung begrüßen. Zusätzlich könnte ein Bundesfreiwilligendienstler unterstützend tätig sein.
Die Aufgaben der Integration von Menschen mit Fluchterfahrung liegen vorrangig in der Zuständigkeit des Landkreises. Dennoch können die Probleme innerhalb der Kommune in denen die Menschen derzeit leben, oftmals nur vor Ort gelöst werden.
Um diese Angelegenheiten hat sich bisher der „ Runde Tisch“ gekümmert. Die herausragende Leistung der ehrenamtlich Tätigen findet seither große Anerkennung in unserer Gesellschaft. Allerdings kommen die Ehrenamtler nach mittlerweile mehr als vier Jahren Engagement an die Grenzen der Belastbarkeit.
Gesetzliche Grundlagen § 2 Abs. 1 und § 3 Abs.1 Landesaufnahmegesetz Brandenburg § 35 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalverfassung § 2 Abs.1 Geschäftsordnung der Gemeinde Wandlitz §§ 19 und 28 Bbg.KommVerf
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Schaffung einer Stelle zur/m Integrationsbeauftragte/n zu prüfen.
Anlagen: Mögliche Aufgabenfelder eines Integrationsbeauftragten
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