Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begründung / Erläuterung
Im Jahr 2010 sind im Auftrag des Landesbetriebes Straßenwesen Planfeststellungsunterlagen bzgl. der Errichtung eines Radweges entlang der B 273 von Wandlitz bis nach Wensickendorf erarbeitet worden. Das geplante Bauprojekt sieht in den Ortslagen Wandlitz und Stolzenhagen die Herstellung eines gemeinsamen Geh- und Radweges vor. Am 11.05.2017 ist eine diesbezüglich notwendige Kostenteilungsvereinbarung unterzeichnet worden, welche die gesetzliche Kostenübernahmeverpflichtung der Gemeinde Wandlitz regelt. Mit Beschluss vom 23.06.2017 ist die Planfeststellung erfolgt. Die Durchführung des Bauvorhabens ist für das Jahr 2018 vorgesehen.
In der Ortslage Stolzenhagen ist es aufgrund der beengten Platzverhältnisse notwendig, im Zuge der Herstellung des gemeinsamen Geh- und Radweges eine Beleuchtungsanlage zu errichten. Die Herstellung der Beleuchtungsanlage hat maßgebliche Bedeutung für die Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger. Sie ist nicht Bestandteil des Bauprojektes des Landesbetriebes Straßenwesen und muss durch die Gemeinde planungsseitig vorbereitet und in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen mit den Bauarbeiten zur Errichtung des Geh- und Radweges koordiniert werden. Zur Realisierung des Vorhabens sind auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Planungs- und Ingenieurleistungen zu vergeben.
Zur Auswahl von qualifizierten Ingenieurbüros wurde von der Gemeinde Wandlitz ein offener Planerpool gebildet. Für eine Aufnahme können interessierte Architekten und Ingenieure jederzeit ihre Bewerbungsunterlagen einreichen.
In besonderen Fällen d.h., wenn
kann eine Vergabe nach Verhandlung mit nur einem Bewerber aus dem offenen Planerpool vorgenommen werden.
Die Ermittlung des Bewerbers, der für die Vergabeempfehlung in Betracht zu ziehen ist, erfolgt auf der Grundlage der Aufgabenstellung (siehe Anlage). Dabei ist festzustellen, dass im Hinblick auf die hier anstehenden Planungsaufgaben von Bedeutung ist, welche Bewerber ausgehend von der nachgewiesenen Eignung gemäß den Planerpoolbedingungen über ausreichende Erfahrungen zur Umsetzung des vorgegebenen Leistungsumfanges verfügen. Darüber hinaus ist abzuwägen, welchen Aufwand die Bewerber für die Einarbeitung in die örtlichen Gegebenheiten benötigen.
Daher sind Ingenieurbüros in Betracht zu ziehen, die in den letzten Jahren entsprechende Planungs- und Ingenieurleistungen erbracht haben.
Die planungsseitige Vorbereitung sowie die Betreuung der Umsetzung der Maßnahme zur Errichtung der Beleuchtungsanlage im Bereich des Geh- und Radweges entlang der B273 erfordert besondere Kenntnisse im Zusammenhang mit der Abgrenzung der Zuständigkeiten in Bezug auf die Straßenbaulast an der Bundesstraße B273. Des Weiteren sind Erfahrungen im Hinblick auf die Abstimmung und Koordinierung von Baumaßnahmen des Landesbetriebes Straßenwesen an Ortsdurchfahrten notwendig.
Gemäß den Vorgaben und Bedingungen des Planerpools sowie unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung (siehe Anlage) hat sich das Ingenieurbüro Fahrendholz als besonders geeignet herausgestellt.
Das Ingenieurbüro Fahrendholz hat im Gemeindegebiet in den letzten Jahren umfangreiche Erkenntnisse in Bezug auf die Planung und Überwachung von diversen Maßnahmen zur Herstellung von Beleuchtungsanlagen an der L100 (ehemals B109) bzw. an der L305 erworben. Diese können bei der anstehenden Maßnahme an der B273 genutzt werden.
Auf Nachfrage teilte das Ingenieurbüro Fahrendholz mit, dass eine Übernahme der geforderten Ingenieurleistungen möglich ist. Das dementsprechend eingereichte Angebot des Ingenieurbüros berücksichtigt die für eine Auftragsvergabe erforderlichen und eingangs genannten Bedingungen. Demgemäß wird vorgeschlagen, das Ingenieurbüro Fahrendholz mit den Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung der Beleuchtungsanlage im Bereich des Geh- und Radweges entlang der B273 im Ortsteil Stolzenhagen gemäß der Aufgabenstellung zu beauftragen.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die phasenweise Beauftragung des Ingenieurbüros Fahrendholz zur Erstellung von Planungsunterlagen für die Errichtung einer Beleuchtungsanlage im Bereich des Geh- und Radweges entlang der B273 im Ortsteil Stolzenhagen.
Anlagen:
Aufgabenstellung für die Vergabe von Planungsleistungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |