Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung lag der Bauantrag zum Neubau einer Gastronomie (Dreamer) mit vier Ferienwohnungen und einer Wohnung sowie einem externen Lager für das Grundstück der Gemarkung Basdorf, Zühlsdorfer Straße 28z in der Flur 6, Flurstück 21 zur planungsrechtlichen Beurteilung vor.
Im rechtkräftigen Teilflächennutzungsplan der Gemarkung Basdorf ist das Gebiet als Mischgebiet dargestellt. Gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind Wohngebäude, Schank- und Speisewirtschaft sowie Betriebe des Beherberungsgewerbe im Mischgebiet zulässig.
Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Hiernach können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Das geplante Vorhaben wurde bereits in der Ortsbeiratssitzung am 01.03.2017 und in der Gemeindevertretersitzung am 01.06.2017 vorgestellt.
Das Vorhaben ist auf Grund der planungsrechtlichen Ausführungen zulässig und das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 35 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das geplante Vorhaben, Neubau einer Gastronomie (Dreamer) mit vier Ferienwohnungen und einer Wohnung sowie einem externen Lager, zur Kenntnis.
Anlagen:
Auszüge aus Bauantragsunterlagen
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