Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Juni diesen Jahres ist die Vorentwurfsplanung für die Herstellung der Beleuchtungsanlage im OT Klosterfelde in der Koloniestraße zwischen Prendener Straße und Mühlenstraße bestätigt worden.
In dem Abschnitt der Koloniestraße zwischen Prendener Straße und Mühlenstraße ist eine veraltete Beleuchtungsanlage vorhanden. Diese Beleuchtungsanlage besteht jedoch nur aus 2 Leuchten, die auf verschlissenen Betonmasten montiert sind. Sowohl der technische veraltete Standard als auch die nicht gewährleistete Standhaftigkeit der Maste bedingen die Erneuerung und Erweiterung der Beleuchtungsanlage.
Im Ausbaubereich, der ca. eine Länge von 210 m aufweist, sollen nun auf der westlichen Straßenseite insgesamt 6 Leuchten aufgestellt werden.
Zum Einsatz soll ein Leuchtentyp gelangen, der dem bereits im Ort verwendeten Leuchtentyp entspricht. Für die farbliche Gestaltung des Mastes wird die ebenfalls ortsübliche RAL-Farbe „moosgrün“ vorgesehen.
Die Ausstattung der Leuchten der erfolgt auf dem aktuellen technischen Stand, hierbei mit LED-Linsentechnik.
Auf der Einwohnerversammlung vom 04.07.2017 wurden die Anwohner über den geplanten Ausbau informiert.
Es wurde die technische Lösung, der Stand des Vorhabens und der weitere Verlauf vorgestellt. Ebenso wurden die zu erwartenden Kosten und die daraus resultierenden Anliegerbeiträge erläutert (siehe Protokoll im Anhang). Folgendes ist dabei festzuhalten:
- Die Positionierung der neuen Maste wird sich an den Grundstückgrenzen orientieren und nicht an den Straßenkanten. - Damit keine Behinderung der Beleuchtung durch Bäume erfolgt, wird im Einzelfall falls erforderlich, Baumschnitt erfolgen.
Zwischenzeitlich ist eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung vom Ingenieurbüro Fahrendholz erarbeitet worden. Diese beinhaltet die im Beschlusstext genannten Parameter.
Auch liegen inzwischen die Stellungnahmen der Medienträger und der Fachbehörden des Landkreises vor. Danach bestehen keine Einwände gegen die beabsichtigte Beleuchtungsanlage.
Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
1) die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Koloniestraße zwischen Prendener Straße und Mühlenstraße, basierend auf der Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz, nach folgenden Parametern durchzuführen:
2) Der Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Parameter sind Bestandteil der Entwurfsplanung.
3) Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger bei der Einwohnerversammlung vom 04.07.17 über die Kosten und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages informiert. Der voraussichtliche Beitragssatz für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 0,75 €/m2 pro anrechenbarer Grundstücksfläche.
Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsvorlage vor. Die Unterlagen sind für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Download im Ordner „Koloniestraße“ einzusehen.
Anlagen: - Protokoll der Einwohnerversammlung vom 04.07.2017 - Lageplan Genehmigungsplanung, unmaßstäblich
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