Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0385  

 
 
Betreff: Errichtung einer Beleuchtungsanlage im OT Klosterfelde in der Koloniestraße zwischen Prendener Straße und Mühlenstraße
-Ausbaubeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA5
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
04.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
19.09.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.10.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.10.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Protokoll_Einwohnerversammlung
Lageplan_Genehmigungsplanung

Begründung / Erläuterung

Im Juni diesen Jahres ist die Vorentwurfsplanung für die Herstellung der Beleuchtungsanlage im OT Klosterfelde in der Koloniestraße zwischen Prendener Straße und Mühlenstraße bestätigt worden. 

 

In dem Abschnitt der Koloniestraße zwischen Prendener Straße und Mühlenstraße ist eine veraltete Beleuchtungsanlage vorhanden. Diese Beleuchtungsanlage besteht jedoch nur aus 2 Leuchten, die auf verschlissenen Betonmasten montiert sind. Sowohl der technische veraltete Standard als auch die nicht gewährleistete Standhaftigkeit der Maste bedingen die Erneuerung und Erweiterung der Beleuchtungsanlage.

 

Im Ausbaubereich, der ca. eine Länge von 210 m aufweist, sollen nun auf der westlichen Straßenseite insgesamt 6 Leuchten aufgestellt werden.

 

Zum Einsatz soll ein Leuchtentyp gelangen, der dem bereits im Ort verwendeten Leuchtentyp entspricht. Für die farbliche Gestaltung des Mastes wird die ebenfalls ortsübliche RAL-Farbe „moosgrün“ vorgesehen.

 

Die Ausstattung der Leuchten der erfolgt auf dem aktuellen technischen Stand, hierbei mit LED-Linsentechnik.

 

Auf der Einwohnerversammlung vom 04.07.2017 wurden die Anwohner über den geplanten Ausbau informiert.

 

Es wurde die technische Lösung, der Stand des Vorhabens und der weitere Verlauf  vorgestellt. Ebenso wurden die zu erwartenden Kosten und die daraus resultierenden Anliegerbeiträge erläutert (siehe Protokoll im Anhang). Folgendes ist dabei festzuhalten:

 

- Die Positionierung der neuen Maste wird sich an den Grundstückgrenzen orientieren und nicht an den Straßenkanten.

- Damit keine Behinderung der Beleuchtung durch Bäume erfolgt, wird im Einzelfall      

  falls erforderlich, Baumschnitt erfolgen.

 

Zwischenzeitlich ist eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung vom Ingenieurbüro Fahrendholz erarbeitet worden. Diese beinhaltet die im Beschlusstext genannten Parameter.

 

Auch liegen inzwischen die Stellungnahmen der Medienträger und der Fachbehörden des Landkreises vor. Danach bestehen keine Einwände gegen die beabsichtigte Beleuchtungsanlage.

 

Gesetzliche Grundlagen

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde  

 


Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

23.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2017

54100.785200

54100002015

43.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

1)     die Errichtung einer Beleuchtungsanlage in der Koloniestraße zwischen Prendener Straße und Mühlenstraße, basierend auf der Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Ingenieurbüros Fahrendholz, nach folgenden Parametern durchzuführen:

 

  1. Die Länge des Ausbaubereiches beträgt ca. 210 m.
  2. Die Anordnung der Leuchten erfolgt entlang der vorhandenen Straße einseitig.
  3. Die Höhe der Lichtpunkte wird sich auf ca. 4,50 m belaufen.
  4. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel 30 m.
  5. Zum Einsatz wird die für den Ortsteil Klosterfelde übliche Mastaufsatzleuchte, in der ebenfalls ortüblichen RAL- Farbe (moosgrün), kommen.
  6. Die Gründung der Maste erfolgt im Magerbeton.
  7. Sämtliche Leuchten sind mit Vorschaltgerät kompensiert.
  8. Die Systemleistung pro Lichtpunkt beträgt ca. 24W.
  9. Die Lichtfarbe beträgt ca. 3.500 Kelvin.

 

2)     Der Beleuchtungsbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Parameter sind Bestandteil der Entwurfsplanung.

 

3)     Die Beleuchtungsbaumaßnahme ist ausbaubeitragspflichtig.

Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger bei der Einwohnerversammlung vom 04.07.17 über die Kosten und die zu erwartende Höhe des Ausbaubeitrages informiert. Der voraussichtliche Beitragssatz für den Beleuchtungsbau beträgt ca. 0,75 €/m2  pro anrechenbarer Grundstücksfläche.

 

Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsvorlage vor.

Die Unterlagen sind für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Download im Ordner „Koloniestraße“ einzusehen.

 


Anlagen:

- Protokoll der Einwohnerversammlung vom 04.07.2017

- Lageplan Genehmigungsplanung, unmaßstäblich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll_Einwohnerversammlung (256 KB)    
Anlage 2 2 Lageplan_Genehmigungsplanung (317 KB)