Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0384  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Am Wiesenrand", Gemarkung Schönerlinde, Gemeinde Wandlitz
- Aufhebung der Beschlüsse zum Planverfahren -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA33
Die Bürgermeisterin
Aktenzeichen:SL 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
04.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
19.09.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.10.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.10.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BPAmWiesenrandGeltungsbereich
BP Am Wiesenrand-Beschlüsse

Begründung / Erläuterung

Die Gemeindevertretung Schönerlinde hat am  20.10.1994 mit Beschluss-Nr. „SL“ 10/94-06 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan sollte aufgestellt werden, um in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplanentwurf diese Fläche als allgemeines Wohngebiet zu entwickeln. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollte die geordnete städtebauliche Entwicklung am nördlichen Ortsrand angestrebt werden und die teilweise Deckung des damaligen dringenden Wohnbedarfes für Schönerlinde gewährleistet werden.

 

Folgende Beschlüsse wurden darüber hinaus gefasst:

 

  • Änderung des Aufstellungsbeschlusses  vom 04.05.1995 mit Beschluss-Nr. 14/95-13,
  • Erneute Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.05.1995, mit Beschluss-Nr. 15/95-06
  • Auslegungsbeschluss vom 31.08.1995 mit Beschluss-Nr. „SL“ 18/95-01,
  • Abwägungsbeschluss vom 29.02.1996/30.05.1996 mit Beschluss-Nr. „SL“ 24/96-04/ „SL“ 26/96-11,
  • Satzungsbeschluss vom 30.05.1996 mit Beschluss-Nr. „SL“ 26/96-03,
  • Satzungs-/ Beitrittsbeschluss vom 26.09.1996 mit Beschluss-Nr. „SL“ 29/96-01,
  • Einleitungsbeschluss zum vereinfachten Änderungsverfahren und Auslegungsbeschluss

vom 25.09.1997 mit Beschluss-Nr. „SL“ 39/97-01

  • Abwägungsbeschluss vom 19.12.1997 mit Beschluss-Nr. „SL“ 42/97-02,
  • Satzungsänderungsbeschluss vom19.02.1998 mit Beschluss-Nr. „SL“ 43/98-03 .

Eine  Bekanntmachung  des  Bebauungsplanes  erfolgte  aus  Gründen  der unge-sicherten Erschließung nicht.

 

In den vergangenen Jahren  erfolgte  eine  grundlegende  Änderung  der  Sach-  und Rechtslage.   Eine   Weiterführung   dieses   Bebauungsplanes  ist   somit   faktisch unmöglich.

 

Das Aufhebungsverfahren bezieht sich auf den ursprünglichen Gesamtbebauungs-plan „Am Wiesenrand“. Der Bebauungsplan „Am Wiesenrand - Teilbereich I“  ist von der Aufhebung nicht betroffen und behält seine Rechtskraft. 

 

In der rechtswirksamen Fassung des Teilflächennutzungsplanes für den OT Schönerlinde ist das Areal als Wohnbaufläche dargestellt. Im Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes wurde der nordöstliche Bereich dem Bebauungsplangebiet des „Teilbereiches I“ angepasst. Der Bebauungsplan

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:      Nein

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung folgender Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren „Am Wiesenrand“, Gemarkung Schönerlinde, Gemeinde Wandlitz:

 

  1. Aufstellungsbeschluss vom 04.05.1995 mit Beschluss-Nr. 14/95-13,
  2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses  vom 04.05.1995 mit Beschluss-Nr. 14/95-13,
  3. Erneute Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.05.1995, mit Beschluss-Nr. 15/95-06
  4. Auslegungsbeschluss vom 31.08.1995 mit Beschluss-Nr. „SL“ 18/95-01,
  5. Abwägungsbeschluss vom 29.02.1996/30.05.1996 mit Beschluss-Nr. „SL“ 24/96-04/ „SL“ 26/96-11,
  6. Satzungsbeschluss vom 30.05.1996 mit Beschluss-Nr. „SL“ 26/96-03,
  7. Satzungs-/ Beitrittsbeschluss vom 26.09.1996 mit Beschluss-Nr. „SL“ 29/96-01,
  8. Einleitungsbeschluss zum vereinfachten Änderungsverfahren und Auslegungsbeschluss vom 25.09.1997 mit Beschluss-Nr. „SL“ 39/97-01
  9. Abwägungsbeschluss vom 19.12.1997 mit Beschluss-Nr. „SL“ 42/97-02,
  10. Satzungsänderungsbeschluss vom19.02.1998 mit Beschluss-Nr. „SL“ 43/98-03 .

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.  

 


Anlagen:

 

-          Geltungsbereich

-          Beschlüsse

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 BPAmWiesenrandGeltungsbereich (283 KB)    
Anlage 1 2 BP Am Wiesenrand-Beschlüsse (1244 KB)