Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Schönerlinde hat am 20.10.1994 mit Beschluss-Nr. „SL“ 10/94-06 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan sollte aufgestellt werden, um in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplanentwurf diese Fläche als allgemeines Wohngebiet zu entwickeln. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollte die geordnete städtebauliche Entwicklung am nördlichen Ortsrand angestrebt werden und die teilweise Deckung des damaligen dringenden Wohnbedarfes für Schönerlinde gewährleistet werden.
Folgende Beschlüsse wurden darüber hinaus gefasst:
vom 25.09.1997 mit Beschluss-Nr. „SL“ 39/97-01
Eine Bekanntmachung des Bebauungsplanes erfolgte aus Gründen der unge-sicherten Erschließung nicht.
In den vergangenen Jahren erfolgte eine grundlegende Änderung der Sach- und Rechtslage. Eine Weiterführung dieses Bebauungsplanes ist somit faktisch unmöglich.
Das Aufhebungsverfahren bezieht sich auf den ursprünglichen Gesamtbebauungs-plan „Am Wiesenrand“. Der Bebauungsplan „Am Wiesenrand - Teilbereich I“ ist von der Aufhebung nicht betroffen und behält seine Rechtskraft.
In der rechtswirksamen Fassung des Teilflächennutzungsplanes für den OT Schönerlinde ist das Areal als Wohnbaufläche dargestellt. Im Entwurf des Gesamtflächennutzungsplanes wurde der nordöstliche Bereich dem Bebauungsplangebiet des „Teilbereiches I“ angepasst. Der Bebauungsplan
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung folgender Beschlüsse zum Bebauungsplanverfahren „Am Wiesenrand“, Gemarkung Schönerlinde, Gemeinde Wandlitz:
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
- Geltungsbereich - Beschlüsse
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