Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0374  

 
 
Betreff: Straßenausbau Lanker Weg zwischen BÜ und L 100, OT Wandlitz
Vorstellung der Vorplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA14
Änderung gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2017
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
05.09.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
19.09.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung vertagt   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
05.10.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
12.10.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   
Anlagen:
LP2_Lageplan_Var_1
LP2_Lageplan_Var_2
LP2_Lageplan_Var_3

Begründung / Erläuterung

Mit der Beschlussvorlage BV-HA/2016-0168 wurde die Vergabe der verkehrsplanerischen und ingenieurtechnischen Leistungen für o.g. Maßnahme beschlossen. Das Ingenieurbüro wurde beauftragt, die Fahrbahn mit einer auf beiden Seiten verlaufenden Wegeführung, einschließlich der erforderlichen Entwässerungs- und Nebenanlagen, nach dem aktuellen und den zu erwartenden Verkehrsbedürfnissen zu planen.

 

Der betreffende Straßenabschnitt hat eine mittlere Flurstücksbreite von ca. 7,00 m und ist ca. 100 m lang. An der südlichen Straßenseite verläuft ein provisorischer Geh- Radweg mit einer wassergebundenen Wegebefestigung. Auf Grund der unzureichenden Breite des Straßenflurstückes verläuft er teilweise auf dem angrenzenden gemeindeeigenen Flurstück Nr. 2636. Vor dem Befahren mit Kraftfahrzeugen musste dieser Weg mit „Poller“ bzw. mit einem „Märkischen Zaun“ geschützt werden. Die Straßenfahrban befindet sich im „Altbestand“ einer bituminösen Befestigung aus den 1970iger Jahren mit einer durchschnittlichen Breite von ca. 5,0 m. Eine funktionierende Fahrbahnentwässerung ist nicht vorhanden.

 

Im Jahr 2002 wurde mit dem Ausbau des Verkehrsknoten Ruhlsdorfer Straße / Lanker Weg auch der Bahnübergang, inklusive der technischen Sicherung mit Halbschranken, erneuert. In diesem Zusammenhang wurde auf der nördlichen Straßenseite ein zusätzlicher Bahnübergang für einen zweite Wegeführung hergestellt. Für den Lückenschluss bis zur Prenzlauer Chaussee ist die Gemeinde seitdem bestrebt, die erforderlichen Flächen auf den nördlich gelegenen Flurstücken zu erwerben. Erst mit den Verhandlungen zum Erschließungskonzept, für das sich im Bau befindlichen Wohn- und Geschäftshaus, konnte die benötigte Fläche für die Herstellung der zweiten Wegeführung gesichert werden. Zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer wurde ein entsprechender Bauerlaubnisvertrag abgeschlossen.

Mit einer Verkehrsstärke zwischen 200 und 1000 Kfz/h ist der betreffende Abschnitt des Lanker Weges, gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), als Haupterschließungsstraße einzustufen. Der überwiegende Nutzungsanspruch ist die verkehrliche Erschließung des angrenzenden Siedlungsgebietes an die übergeordnete Landesstraße L 100. Für die Querschnittsbemessung wird ein Begegnungsverkehr von PKW/LKW angenommen.

 

Der Planentwurf sieht daher folgende Aufteilung des Straßenraumes vor:

 

  • Wegeführungen beidseitig der Fahrbahn mit einer Breite von 1,50 m plus Sicherheitsstreifen.
  • Verbreiterung der Fahrbahn auf 6,00 m mit Hochbordeinfassung zur Wasserführung und zum Schutz der Wegeführungen.
  • Anpassung der Wegeführungen und der Fahrbahn an den bereits ausgebauten Bahnübergang und den Einmündungsbereich L 100.
  • Anlage von Entwässerungsmulden- Rigolen auf dem südlich angrenzenden Gemeindegrundstück.

 

Neben der Auswertung der verkehrstechnischen Untersuchungen war zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die nördliche Wegeführung, unter Erhalt der sich im Baubereich befindlichen Bäume, zu errichten.

 

Zunächst wurde überprüft, ob die Anlage einer durchgängigen Wegeführung unter Einsatz von entsprechenden technischen Möglichkeiten (Aussparungen, Wurzelbrücken, Baumscheiben) möglich ist. Im Ergebnis war festzustellen, dass solche Einbauten mit entsprechenden Aufwand zwar grundsätzlich ausführbar sind, jedoch auf Grund der starken Höhenunterschiede zwischen der Geländeoberkante und der Fahrbahn, insbesondere im Einmündungsbereich der L 100, nicht sachgerecht zum Einsatz gelangen können.

 

Des Weiteren wurde untersucht, mit Verschwenkungen der Wegeführung zumindest zwei Bäume zu erhalten. Die sich dabei ergebende Verkehrsführung ist jedoch im Hinblick auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs in der Nähe des Bahnüberganges als problematisch zu sehen.

 

Um eine entsprechende alternative Trassenführung auszuloten, wurde noch einmal das Gespräch mit dem Investor gesucht. Dabei ergab sich im Hinblick auf die gesamte Streckenführung, dass es technisch sinnvoll wäre, im östlichen Abschnitt eine Verschwenkung der Wegeführung vorzunehmen.

 

Somit stehen für die weitere Planung drei Varianten zur Verfügung:

 

  • Variante 1 beinhaltet den gesamten Baumbestand zu entnehmen und die Wegeführung geradlinig an die L 100 heranzuführen. Durch diese Bauweise kann die Wegeführung, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, übersichtlich gestaltet werden.
  • Mit der Variante 2 wird die Wegeführung, für den Erhalt von zwei größeren Bäumen, zum einen in nördlicher Richtung und zum anderen in südlicher Richtung verschwenkt.
  • Die Variante 3 sieht für den Bereich vom Bahnübergang bis zur Einfahrt zum Wohn- und Geschäftshaus einen Wegeverlauf hinter der Baumreihe vor. Die Übersichtlichkeit der Wegeführung wäre unerheblich eingeschränkt und es könnte in diesem Bereich der Baumbestand erhalten werden.

 

Für die Varianten 2 und 3 ist, auf Grund der veränderten Trassenführung, eine Anpassung des Bauerlaubnisvertrages erforderlich.

  • Mit der Variante 4 würde nach Möglichkeit eine beidseitige Fußwegbreite auf 2,50 m festgelegt werden

 

Im Vergleich der Varianten ist festzustellen, dass

 

  • alle drei Varianten eine verkehrssichere Fußgängerführung auf der nördlichen Straßenseite ermöglichen,
  • die Varianten 1 und 3 eine verbesserte Abwicklung des Fahrzeugverkehrs gewährleisten,
  • bei den Varianten 2 und 3 zusätzliche Flächen beansprucht werden; bei der Variante 1 ist das nicht der Fall,
  • hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Bewertung der Variante 3 der Vorzug zu geben ist, da hier der geringste Eingriff zu verzeichnen ist.

 

Resümierend ist zwar bei der Variante 3 der höchste Aufwand bezüglich der Flächeninanspruchnahme als auch in baulicher Hinsicht zu erwarten. Damit dieser Variante jedoch eine verkehrssichere Lösung und der geringste Eingriff in den Baumbestand gegeben ist, sollte dieser Variante der Vorzug eingeräumt werden.

Die weitere planerische Detailierung ermöglicht dann die Integration der seitens des Landesbetriebes Straßenwesen angekündigten Ampelanlage in die Gesamtverkehrslösung.

Im Ergebnis der Abwägungen wird empfohlen die Planung gemäß der Variante 3 weiterzuführen.

 

Gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) ist die geplante Baumaßnahme Straßenausbaubeitragspflichtig. Auf Grundlage der Kostenschätzung aus der Vorplanung ergibt sich ein voraussichtlicher Anliegerbeitrag in Höhe von ca. 8,20/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

220.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

110.000,00

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

30

7.300,00

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

30

3.700,00

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2016

54100 785200

54100 08 040

43.000,00

 

2018

 

 

185.000,00

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt für den Abschnitt des Lanker Weges, zwischen den Bahnübergang und der L 100,

 

  1. die Planung mit folgenden Ausbauparametern weiterzuführen:

 

  • Herstellung eines Gehweges auf der südlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 2,00 m in Pflasterbauweise.
  • Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 6,00 m und beidseitige Einfassung mit Hochborden.
  • Anpassung der Verkehrsflächen an den bereits ausgebauten Bahnübergang und den Einmündungsbereich L 100.
  • Anlage von Entwässerungsmulden- Rigolen auf der südlichen Straßenseite hinter dem Geh- Radweg.

 

  1. die Planung des zweiten Gehweges auf der nördlichen Fahrbahnseite mit einer Breite von 2,0 m in Pflasterbauweise gemäß der Variante:

 

  1. mit geradlinigem Verlauf
  2. mit zwei Verschwenkungen
  3. mit einer Verschwenkung

 

weiterzuführen. Die empfohlene Variante wird in den Beratungsprotokollen festgehalten.

 

  1. die Bereitstellung des für diese Baumaßnahme benötigten Flächenbedarfes auf dem gemeindeeigenen Grundstück auf der südlichen Straßenseite, Flur 6 Flurstück 2636.

Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor. Die Lagepläne der Varianten sind für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Lanker Weg“ einzusehen.

 

 


Anlagen:Lagepläne der Varianten 1, 2 und 3

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LP2_Lageplan_Var_1 (474 KB)    
Anlage 2 2 LP2_Lageplan_Var_2 (484 KB)    
Anlage 3 3 LP2_Lageplan_Var_3 (462 KB)