Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit der Beschlussvorlage BV-HA/2016-0168 wurde die Vergabe der verkehrsplanerischen und ingenieurtechnischen Leistungen für o.g. Maßnahme beschlossen. Das Ingenieurbüro wurde beauftragt, die Fahrbahn mit einer auf beiden Seiten verlaufenden Wegeführung, einschließlich der erforderlichen Entwässerungs- und Nebenanlagen, nach dem aktuellen und den zu erwartenden Verkehrsbedürfnissen zu planen.
Der betreffende Straßenabschnitt hat eine mittlere Flurstücksbreite von ca. 7,00 m und ist ca. 100 m lang. An der südlichen Straßenseite verläuft ein provisorischer Geh- Radweg mit einer wassergebundenen Wegebefestigung. Auf Grund der unzureichenden Breite des Straßenflurstückes verläuft er teilweise auf dem angrenzenden gemeindeeigenen Flurstück Nr. 2636. Vor dem Befahren mit Kraftfahrzeugen musste dieser Weg mit „Poller“ bzw. mit einem „Märkischen Zaun“ geschützt werden. Die Straßenfahrban befindet sich im „Altbestand“ einer bituminösen Befestigung aus den 1970iger Jahren mit einer durchschnittlichen Breite von ca. 5,0 m. Eine funktionierende Fahrbahnentwässerung ist nicht vorhanden.
Im Jahr 2002 wurde mit dem Ausbau des Verkehrsknoten Ruhlsdorfer Straße / Lanker Weg auch der Bahnübergang, inklusive der technischen Sicherung mit Halbschranken, erneuert. In diesem Zusammenhang wurde auf der nördlichen Straßenseite ein zusätzlicher Bahnübergang für einen zweite Wegeführung hergestellt. Für den Lückenschluss bis zur Prenzlauer Chaussee ist die Gemeinde seitdem bestrebt, die erforderlichen Flächen auf den nördlich gelegenen Flurstücken zu erwerben. Erst mit den Verhandlungen zum Erschließungskonzept, für das sich im Bau befindlichen Wohn- und Geschäftshaus, konnte die benötigte Fläche für die Herstellung der zweiten Wegeführung gesichert werden. Zwischen der Gemeinde und dem Eigentümer wurde ein entsprechender Bauerlaubnisvertrag abgeschlossen. Mit einer Verkehrsstärke zwischen 200 und 1000 Kfz/h ist der betreffende Abschnitt des Lanker Weges, gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), als Haupterschließungsstraße einzustufen. Der überwiegende Nutzungsanspruch ist die verkehrliche Erschließung des angrenzenden Siedlungsgebietes an die übergeordnete Landesstraße L 100. Für die Querschnittsbemessung wird ein Begegnungsverkehr von PKW/LKW angenommen.
Der Planentwurf sieht daher folgende Aufteilung des Straßenraumes vor:
Neben der Auswertung der verkehrstechnischen Untersuchungen war zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die nördliche Wegeführung, unter Erhalt der sich im Baubereich befindlichen Bäume, zu errichten.
Zunächst wurde überprüft, ob die Anlage einer durchgängigen Wegeführung unter Einsatz von entsprechenden technischen Möglichkeiten (Aussparungen, Wurzelbrücken, Baumscheiben) möglich ist. Im Ergebnis war festzustellen, dass solche Einbauten mit entsprechenden Aufwand zwar grundsätzlich ausführbar sind, jedoch auf Grund der starken Höhenunterschiede zwischen der Geländeoberkante und der Fahrbahn, insbesondere im Einmündungsbereich der L 100, nicht sachgerecht zum Einsatz gelangen können.
Des Weiteren wurde untersucht, mit Verschwenkungen der Wegeführung zumindest zwei Bäume zu erhalten. Die sich dabei ergebende Verkehrsführung ist jedoch im Hinblick auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs in der Nähe des Bahnüberganges als problematisch zu sehen.
Um eine entsprechende alternative Trassenführung auszuloten, wurde noch einmal das Gespräch mit dem Investor gesucht. Dabei ergab sich im Hinblick auf die gesamte Streckenführung, dass es technisch sinnvoll wäre, im östlichen Abschnitt eine Verschwenkung der Wegeführung vorzunehmen.
Somit stehen für die weitere Planung drei Varianten zur Verfügung:
Für die Varianten 2 und 3 ist, auf Grund der veränderten Trassenführung, eine Anpassung des Bauerlaubnisvertrages erforderlich.
Im Vergleich der Varianten ist festzustellen, dass
Resümierend ist zwar bei der Variante 3 der höchste Aufwand bezüglich der Flächeninanspruchnahme als auch in baulicher Hinsicht zu erwarten. Damit dieser Variante jedoch eine verkehrssichere Lösung und der geringste Eingriff in den Baumbestand gegeben ist, sollte dieser Variante der Vorzug eingeräumt werden. Die weitere planerische Detailierung ermöglicht dann die Integration der seitens des Landesbetriebes Straßenwesen angekündigten Ampelanlage in die Gesamtverkehrslösung. Im Ergebnis der Abwägungen wird empfohlen die Planung gemäß der Variante 3 weiterzuführen.
Gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) ist die geplante Baumaßnahme Straßenausbaubeitragspflichtig. Auf Grundlage der Kostenschätzung aus der Vorplanung ergibt sich ein voraussichtlicher Anliegerbeitrag in Höhe von ca. 8,20 €/m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt für den Abschnitt des Lanker Weges, zwischen den Bahnübergang und der L 100,
weiterzuführen. Die empfohlene Variante wird in den Beratungsprotokollen festgehalten.
Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor. Die Lagepläne der Varianten sind für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Lanker Weg“ einzusehen.
Anlagen:Lagepläne der Varianten 1, 2 und 3
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