Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2017-0343  

 
 
Betreff: Verlängerung des Gehweges Ruhlsdorfer Allee zwischen Seeweg und Sophienstädter Weg, Ortsteil Prenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA13
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
24.04.2017 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
09.05.2017 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
22.05.2017 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
01.06.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan Vorentwurf
Erläuterungsbericht Vorentwurf

Begründung / Erläuterung

Am nördlichen Ortseingang von Prenden wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit nachweislich nicht eingehalten. Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenwesen wurde die Möglichkeit des Baus einer Verschwenkung/Verkehrsinsel untersucht, die zum Reduzieren des Tempos zwingt.

Für diese Untersuchung waren bereits im Haushalt 2016 auf dem Konto der besonderen Instandhaltungsmaßnahmen entsprechende Mittel eingeplant.

Ein seit Anfang Januar existierender Vorentwurf, in Auftrag gegeben und vorfinanziert vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, zeigt eine Lösung auf, die die Verlängerung des in Höhe Seeweg bislang endenden Gehwegs beinhaltet. Der Bau des fehlenden Abschnittes über etwa 120 m bis zum Sophienstädter Weg würde für Fußgänger einen erheblichen Sicherheitsgewinn bedeuten und die Ortschaft fußläufig an das nördliche Waldgebiet anbinden. Die angedachte Verschwenkung der Fahrbahn kann nun gleichzeitig als Querungshilfe für Fußgänger dienen.

Die Verschwenkung/Verkehrsinsel ist der Baulast der Landesstraße zuzuordnen, der Gehweg wird Teil des Wegenetzes der Gemeinde. Das Planungsbüro hat eine Kostenschätzung mit dieser Trennung erarbeitet.

Der Planungskostenanteil der Gemeinde für alle Leistungsphasen bis zur Ausführung einschließlich Vermessung und Baugrunderkundung entspricht relativ exakt den schon für das Konzept im letzten Jahr bereitgestellten Mitteln von 15.000 €.

Die Baukosten des Gehwegs betragen nach Kostenschätzung ca. 55.000 € (brutto). Diese Mittel sind für das Haushaltsjahr 2018 einzuplanen. Die Möglichkeit der Erhebung von Anliegerbeiträgen wurde von der Straßenverwaltung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Kostentragung allein der Gemeinde obliegt:

Sowohl der Außenbereichsstatus des Geländes auf der westlichen Straßenseite als auch die von der Landesstraße aus nicht gegebene Erreichbarkeit der beiden östlich gelegenen Grundstücke schließen die Erhebung von Anliegerbeiträgen aus.

Da nach bisherigen Absprachen die Planung und Ausführung ein gemeinschaftliches Vorhaben unter Federführung des LS Brandenburg darstellen, muss eine Kostenteilungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die vorliegende Kostenschätzung kann hierfür die Grundlage sein.

Gesetzliche Grundlagen

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf)

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

70.000

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

20

3.500

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2017

54100.522101

-

15.000

x

2018

54100.785200

 

55.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Verlängerung des Gehweges entlang der Ruhlsdorfer Allee zwischen Seeweg und Sophienstädter Weg. Planung und Bau werden eine Gemeinschaftsmaßnahme von Gemeinde und Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Es wird auf Grundlage der Kostenschätzung eine Kostenteilungsvereinbarung abgeschlossen.

 


Anlagen:

aus dem Vorentwurf: Lageplan, Erläuterungsbericht und Kostenschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Vorentwurf (612 KB)    
Anlage 2 2 Erläuterungsbericht Vorentwurf (18 KB)