Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Am nördlichen Ortseingang von Prenden wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit nachweislich nicht eingehalten. Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenwesen wurde die Möglichkeit des Baus einer Verschwenkung/Verkehrsinsel untersucht, die zum Reduzieren des Tempos zwingt. Für diese Untersuchung waren bereits im Haushalt 2016 auf dem Konto der besonderen Instandhaltungsmaßnahmen entsprechende Mittel eingeplant. Ein seit Anfang Januar existierender Vorentwurf, in Auftrag gegeben und vorfinanziert vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, zeigt eine Lösung auf, die die Verlängerung des in Höhe Seeweg bislang endenden Gehwegs beinhaltet. Der Bau des fehlenden Abschnittes über etwa 120 m bis zum Sophienstädter Weg würde für Fußgänger einen erheblichen Sicherheitsgewinn bedeuten und die Ortschaft fußläufig an das nördliche Waldgebiet anbinden. Die angedachte Verschwenkung der Fahrbahn kann nun gleichzeitig als Querungshilfe für Fußgänger dienen. Die Verschwenkung/Verkehrsinsel ist der Baulast der Landesstraße zuzuordnen, der Gehweg wird Teil des Wegenetzes der Gemeinde. Das Planungsbüro hat eine Kostenschätzung mit dieser Trennung erarbeitet. Der Planungskostenanteil der Gemeinde für alle Leistungsphasen bis zur Ausführung einschließlich Vermessung und Baugrunderkundung entspricht relativ exakt den schon für das Konzept im letzten Jahr bereitgestellten Mitteln von 15.000 €. Die Baukosten des Gehwegs betragen nach Kostenschätzung ca. 55.000 € (brutto). Diese Mittel sind für das Haushaltsjahr 2018 einzuplanen. Die Möglichkeit der Erhebung von Anliegerbeiträgen wurde von der Straßenverwaltung mit dem Ergebnis geprüft, dass die Kostentragung allein der Gemeinde obliegt: Sowohl der Außenbereichsstatus des Geländes auf der westlichen Straßenseite als auch die von der Landesstraße aus nicht gegebene Erreichbarkeit der beiden östlich gelegenen Grundstücke schließen die Erhebung von Anliegerbeiträgen aus. Da nach bisherigen Absprachen die Planung und Ausführung ein gemeinschaftliches Vorhaben unter Federführung des LS Brandenburg darstellen, muss eine Kostenteilungsvereinbarung abgeschlossen werden. Die vorliegende Kostenschätzung kann hierfür die Grundlage sein. Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Verlängerung des Gehweges entlang der Ruhlsdorfer Allee zwischen Seeweg und Sophienstädter Weg. Planung und Bau werden eine Gemeinschaftsmaßnahme von Gemeinde und Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg. Es wird auf Grundlage der Kostenschätzung eine Kostenteilungsvereinbarung abgeschlossen.
Anlagen: aus dem Vorentwurf: Lageplan, Erläuterungsbericht und Kostenschätzung
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