Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit der Beschluss-Nr. BV-GV/2016-0294 wurde am 08. Dezember 2016 in der Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz der Beschluss über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung gefasst. Die Abwägungsergebnisse wurden in die vorliegenden Satzungsunterlagen eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen § 81 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 u. 4 Zuständigkeitsodnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wanditz“ wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Satzung ist der Sonderaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Anlagen:
1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz“
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