Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0277  

 
 
Betreff: 1. Änderung Gebührensatzung für die Bibliotheken der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:KM
Federführend:KM_Kulturamt   
Beratungsfolge:
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
20.09.2016 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
26.09.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
06.10.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage_ 1.Änderung

Begründung / Erläuterung

Änderung Raummiete Kreisvolkschule Barnim / Änderung kostenfreier Internetzugang

Bibliotheken und Volkshochschulen in Brandenburg sind unverzichtbare kommunale Zentren für Information, Wissen und Weiterbildung.

Am 15.11.2013 verabschiedeten der Landesverband Brandenburg im Deutschen Bibliotheksverband e.V. und der Brandenburgische Volkshochschulverband e.V. Leitlinien für die Zusammenarbeit von Bibliotheken und Volkshochschulen im Land Brandenburg. Hier werden Volkshochschulen und Bibliotheken in Brandenburg ausdrücklich aufgerufen, vielfältige Kooperationsformen auszubauen und zu stärken, um BürgerInnen jeden Alters im Sinne des lebensbegleitenden Lernens zukunftsorientierte Angebote zu machen. Dazu gehören Sprach- und Leseförderung, Förderung der Medienkompetenz, Vermittlung von Lernstrategien und Selbstlern-Kompetenzen u.a.

Mit der Befreiung der Kreisvolkshochschule Barnim von der Raummiete in den Wandlitzer Bibliotheken wird es möglich, diese Aufgabenfelder in der Gemeinde Wandlitz auszubauen und entsprechende Angebote zu machen.

 

Generell ist es mittlerweile internationaler Standard, drahtlosen Internetzugang kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Wandlitz ist dazu technisch nunmehr in der Lage. Mit der Bereitstellung von WLAN Hotspots (drahtloser Internetzugang) wäre eine zeitliche Erfassung der Nutzungsdauer nur mit großem, technisch-manuellem Aufwand möglich.

Daher sollte aus diesen Gründen die Internetnutzungsgebühr in den Bibliotheken der Gemeinde entfallen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 3 Absatz 1 und § 28 Absatz 2 Nr. 9 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja  

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2016

27.200  432101

 

11.000

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Bibliotheken der Gemeinde Wandlitz mit der Änderung in

 

§ 2 (8) Internetnutzung

entfällt

 

§ 2 (12) Raummiete von

Bibliotheksräume/Stunde für gemeindeeigene Institutionen und Kreisvolkshochschule des Landkreises Barnim                                                                      kostenfrei

 

 


Anlagen:

1. Änderung Gebührensatzung für die Bibliotheken der Gemeinde Wandlitz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_ 1.Änderung (30 KB)