Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0246  

 
 
Betreff: Leinenpflicht für Hunde zum Schutz der Einstände des Wildes im Ortsteil Schönerlinde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:OA
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
09.05.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
23.05.2016 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.05.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.06.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20160421120227

Begründung / Erläuterung

§ 22 des Jagdgesetzes des Landes Brandenburg besagt, dass die Gemeinde zum Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigung bestimmen kann, dass Hunde außerhalb des Waldes in bestimmten Gebieten an der Leine zu führen sind, soweit sie nicht zur erlaubten Jagdausübung, als Hirtenhunde oder im polizeilichen oder einem anderen, im öffentlichen Interesse liegenden Einsatz verwendet werden.

 

Da der Ortsteil Schönerlinde ein begehrtes Gebiet für Hundebesitzer aus dem nördlichen Berlin ist, kommt es durch die Jäger verstärkt zu Beschwerden, dass Besucher die Hunde frei laufen lassen und somit die Einstände des Wildes gestört werden. Seitens der Jäger vom Ortsteil Schönerlinde wurde in Zusammenarbeit mit der Jagdgenossenschaft eine Übersicht erarbeitet und der Verwaltung übergeben, welche Flächen außerhalb des Waldes insbesondere geschützt werden sollten.

Die genannten Flächen sind Rückzugsgebiete von vielen Wildarten. Das Rehwild z.B. braucht diese Flächen, um nach dem Äsen seine aufgenommen Nahrung zu verdauen für ca. 3 bis 4 Stunden. Wird das Rehwild dabei durch freilaufende Hunde aufgescheucht und gehetzt, kann es auf Grund von Verdauungsproblemen zum Tod des Rehwildes führen. Jährlich verenden aus diesem Grund in diesem Gebiet 6 bis 8 Stück Rehwild.

Darüber hinaus werden auf diesen Flächen die Kitze geboren. Vielen Wildvögeln dient dieses Gebiet als Brutplatz bzw. Unterschlupf gegen Raubtiere.

 

Um den Schutz der Wildtiere zu gewährleisten, sollen in diesen Gebieten die Hunde an der Leine geführt werden.

Die Gemeindeverwaltung erwirbt entsprechende 8 Hinweisschilder, die durch die Jäger und die Jagdgenossenschaft Schönerlinde aufgestellt werden. Die Jäger haben dann auch eine Möglichkeit, Hundeführer auf die Leinenpflicht in diesem Gebiet hinzuweisen.

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Jagdgesetz des Landes Brandenburg

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

240

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2016

54100.27205

 

240

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt, dass in dem auf der  beiliegenden Flurkarte ausgewiesenen Gebiet zum Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonstigen frei lebenden Tiere Hunde an der Leine zu führen sind.

 

 


Anlagen:

Flurkarte

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20160421120227 (218 KB)