Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0239  

 
 
Betreff: Heideweg OT Schönwalde;
Vorstellung der Vorplanung zum Straßenausbau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 14
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
10.05.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
24.05.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
30.05.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
09.06.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Übersichtsplan

Begründung / Erläuterung

Die Vorplanung beinhaltet den Straßenabschnitt des Heidewegs zwischen dem B- Plangebiet „Friedrichshöfe“ und der vorhandenen Wohnbebauung (in Nord- Südrichtung) mit einer Straßenlänge von ca. 105 m.

 

Die Straßenbefestigung besteht aus Baustraßenplatten, die in Längsrichtung als zwei Fahrspuren verlegt wurden. Bei Gegenverkehr muss ein Fahrzeug in den unbefestigten Straßenbereich ausweichen. Funktionierende Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich zwischen den Spuren der Baustraßenplatten und in den ausgefahrenen Seitenbereichen.

 

Alle ortsüblichen Medienleitungen sind verlegt. Eine intakte Beleuchtungsanlage ist vorhanden. Somit beträgt der Planungsumfang nur folgende Eckpunkte:

 

  • Grundhafter Ausbau der Fahrbahn und der Grundstückszufahrten.
  • Herstellung von Versickerungsanlagen für das anfallende Niederschlagwasser.

 

Nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) ist der betreffende Straßenabschnitt des Heidewegs als Wohnstraße einzustufen. Die überwiegenden Nutzungsansprüche sind Erschließung, Aufenthalt und Freizeit. Die in den Varianten dargelegten Lösungsansätze beinhalten einen minimalen Ausbaustandard als Mischverkehrsfläche, ohne Gehweg und Parkmöglichkeiten.

 

Mit der Querschnittsbemessung in den Planungsvarianten 1 wird ein Begegnungsfall Pkw/Pkw angenommen, woraus sich eine notwendige Fahrbahnbreite von 4,80 m ergibt. Vereinzelte Begegnungsfälle Lkw/Pkw, z.B. durch die Müllentsorgung, sind unter Mitbenutzung des Bankettstreifens möglich.

Die Querschnittsbemessung der Varianten 2 orientiert sich an den mit den „Friedrichshöfen“ herzustellenden Straßenabschnitt zwischen der Heidestraße und der L 100 (in Ost- Westrichtung). Dieser Straßenabschnitt wurde im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens lediglich als Einbahnstraße mit Ausfahrt auf die Landesstraße genehmigt. Auf Grund dieser Konstellation wurde der betreffenden Abschnitt, in Verbindung mit der zukünftigen Anbindung an die Landesstraße, als Einbahnstraßenvariante untersucht. Die hierfür erforderliche Fahrbahnbreite beträgt mindestens 3,50 m.

Für den Beschlussvorschlag wurde die Leichtigkeit der Verkehrsführung zwischen einer zweispurigen und einer einspurigen Ausbauvariante abgewogen.

 

Während bei einer zweispurigen Straße ein bedingtes Halten auf der Fahrbahn, zum Beispiel von Rettungsfahrzeugen oder im Liefer- und Entsorgungsverkehr, ohne Einschränkungen auf den Verkehrsfluss möglich ist, wird eine Einbahnstraßenregelung zu Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses führen.

Bei einer Einbahnstraße nimmt die Verkehrsintensität zu, weil durch die festgelegte Ausfahrt auf die übergeordnete Straße weitere Wege in Kauf genommen werden müssen.

Aufgrund der Fahrgeometrie beim Einbiegen auf die Grundstücke ergeben sich bei einer 3,50 m breiten Fahrbahn größere Zufahrtsflächen als bei einer 4,80 m breiten Fahrbahn.

Bei der zweispurigen Ausbauvariante wird eine größere Fläche versiegelt und es fallen etwas höhere Straßenbaukosten an.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass auch angesichts der vorgesehenen Entwicklung des Baugebietes „Friedrichshöfe“ mit der zweispurigen Ausbauvariante eine Erhöhung des Erschließungsniveaus erreicht wird. Angesichts der überwiegenden Defizite einer Einbahnstraßenvariante wird vom Bauamt empfohlen, die Planung gemäß der Varianten 1 und 1a weiterzuführen.

Hinsichtlich der Abwägung zwischen der Oberflächenbefestigung der Fahrbahn ist eine Flächenversiegelung mit Betonsteinpflaster geringfügiger als mit Asphalt und somit auch als ökologischer einzuschätzen.

 

Die geplante Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Nach den Kostenschätzungen ergeben sich folgende Anliegerbeiträge auf die anrechenbaren Grundstücksflächen:

 

  • Variante 1Fahrbahnbreite 4,80 mAsphalt2,30 €/m²
  • Variante 1aFahrbahnbreite 4,80 mPflaster2,34 €/m²
  • Variante 2Fahrbahnbreite 3,50 mAsphalt2,05 €/m²
  • Variante 2aFahrbahnbreite 3,50 mPflaster2,12 €/m²

 

Die Herstellung der privaten Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Investitionskosten hierfür sind weitestgehend variantenunabhängig. Jedoch verändert sich die Zufahrtsfläche in Abhängigkeit zu den Ausbaubreiten der Fahrbahn. Gemäß Kostenschätzung wird sich ein voraussichtlicher Kostenersatz in Höhe von 100,00 €/m² hergestellter Zufahrtsfläche ergeben.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Baugesetzbuch (BauGB)

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja  

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

70.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

45.500,00

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

30

  2.333,33

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

30

  1.516,67

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2015

54100 785200

54100 06 006

    20.000,00

 

2016

54100 785200

54100 06 006

  160.000,00

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Planung für den Abschnitt des Heideweges zwischen den „Friedrichshöfen“ und der Wohnbebauung (in der Nord- Südrichtung) mit folgenden Ausbauparametern weiterzuführen:

 

  1. Ausbau der Fahrbahn mit einer Breite von 4,80 m gemäß der Variante;

 

  • 1  *)in Asphaltbauweise.
  • 1a*)in Betonsteinpflasterung.
  •  

*Die empfohlene Variante wird in den Beratungsprotokollen festgehalten.

 

  1. Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflasterung.
  2. Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden.

 

Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor.

Die Lagepläne der Varianten 1 und 2 sind für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Heideweg“ einzusehen. Die Varianten 1a und 2a sind nur kostenseitig dargestellt.

 

 


Anlagen:Übersichtskarte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan (92 KB)