Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0238  

 
 
Betreff: Stellungnahme zum Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:
Fraktion EBWP
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
A1 Hauptausschuss Vorberatung
04.04.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
14.04.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Die im Leitbildentwurf vorgesehene Regelmindesteinwohnerzahl von 175.000 Einwohnern im Jahr 2030 mit einer Flächenobergrenze von 5.000 km² würde im Ergebnis gewaltige Kreisflächen erzwingen. Damit wird die Ausübung der kommunalen Selbstverwaltung durch die ehrenamtlich tätigen Mandatsträger erheblich erschwert. Eine Teilhabe an politischen Entscheidungen wäre für die Mandatsträger ohne zumutbaren Aufwand kaum noch möglich.

 

Die Aussagen zum Inhalt und Umfang sowie der auskömmlichen Finanzierung der zu übertragenden Aufgaben und des damit verbundenen Personals sind nicht belastbar. Es muss dargelegt werden, für welche Aufgaben welche Einwohnerbasis notwendig ist.

 

Ohne eine umfassende Funktionalreform fehlt es an der verfassungsrechtlichen Grundlage für eine Kreisgebietsreform. Der Leitbildentwurf stellt diese Funktionalreform jedoch nach Inhalt und Umfang unter Finanzvorbehalt und lässt darüber hinaus den notwendigen Zusammenhang mit einer Kreisneugliederung vermissen.

 

Der Entwurf des Leitbildes beinhaltet keine verbindlichen Aussagen zur Gesamtfinanzierung der Verwaltungsstrukturreform. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bis zum heutigen Tage keine Auswertung der Verwaltungsstrukturreform 2003 erfolgte. Wie soll ohne Kenntnis der positiven und negativen Auswirkungen dieser Reform eine zukunftsfähige neue Reform durchgeführt werden ?

 

Ein Ziel des Reformpaketes muss eine ausgeprägte Stärkung der verfassungsrechtlichen garantierten kommunalen Selbstverwaltung sein. Kommunale Selbstverwaltung lebt ganz entscheidend davon, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich engagieren und öffentliche Ämter ausüben. Wie sollen sich Brandenburgs Einwohner mit großen Flächengemeinden und –kreisen identifizieren, wenn ihren zu weiten Teilen zu dem Kreis jeglicher räumlicher Bezug fehlt ?

 

Mit der angestrebten Übertragung von Aufgaben des Landes auf die kommunale Ebene wird eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung jedoch nicht erreicht. Es wird völlig außer Acht gelassen, welche Strukturen auf Landesebene geändert werden sollen. Außer der Abgabe von Einzelaufgaben ist nichts zu erkennen. Somit wird Einspar- und Verbesserungspotential von der Landesregierung nur bei den Landkreisen und Kommunen gesehen.

 

Die Auswirkungen auf unsere demokratischen Prozesse in der Kommunalpolitik und die Realisierung kommunaler Aufgaben spielen im Leitbild zur Verwaltungsstrukturreform eine nur untergeordnete Rolle und finden wenig Beachtung.

 

Die Umsetzung dieser Verwaltungsmaßnahme in der Form schließt eine weitere Entfremdung der Bürgerinnen und Bürger von unserer Demokratie nicht aus. Dies könnte dazu führen, dass sich weitere Formen von Verweigerungshaltungen entwickeln und Politikverdrossenheit weiter zunimmt. Ein Beispiel dafür ist die mangelhafte Einbeziehung unserer Bürgerinnen und Bürger in diesen Willensbildungsprozess. 

 

Es ist inakzeptabel, dass der Entwurf auf jegliche Bezifferung der Rahmenbedingungen verzichtet. Als sehr kritisch anzusehen sind die Ausführungen zur möglichen Teilentschuldung. An dieser Stelle wird deutlich darauf verwiesen, dass die benötigten finanziellen Mittel „solidarisch aus Landesmitteln und der Verbundmasse bereitgestellt werden“ sollen. Damit würden die Kommunen die strukturellen Unterfinanzierungen seitens des Landes und des Bundes mit bezahlen müssen. Dieses ist abzulehnen. Für die Landkreise ist es ein unabsehbares Risiko, sich auf einen Reformprozess einzulassen, bei dem die finanziellen und personellen Rahmenbedingungen vorab nicht geklärt sind.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Stellungnahme zum Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019.

 

Die Stellungnahme wird der Landesregierung, dem Landtag und seinen Fraktionen, sowie dem Landrat zur Kenntnis gegeben.

 

 


Anlagen: