Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Gemäß Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz stehen dem Ortsteil Klosterfelde insgesamt 10.457,00 € (Produktkonto 28110.531802) zur Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden zur Verfügung. Die Ehrung von Altersjubiläen (ab dem 70. Lebensjahr alle 5 Jahre, ab dem 90. Lebensjahr jährlich) in Höhe von je 10,00 € pro Jubilar wurde aus den Mitteln des Ortsbeirates herausgelöst. Diese Mittel stehen unter dem Produktkonto 28110.531801 zur Verfügung. Die Entscheidung über die Höhe der zu zahlenden Zuschüsse ist im Protokoll festzuhalten. Nachfolgende Anträge liegen vor:
Gesetzliche Grundlagen § 46 Abs. 4 BbgKVerf. Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz Richtlinie der Gemeinde Wandlitz zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Gemäß Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege obliegt die Entscheidung über die Förderung den Ortsbeiräten. Soweit im Einzelfall 1.000 € überschritten werden, entscheidet der A 1 auf Empfehlung des jeweiligen Ortsbeirates und des A 5.
Der Ortsbereit beschließt bzw. empfiehlt die Verwendung der eingestellten Mittel wie folgt:
Anlagen: keine
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