Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0187  

 
 
Betreff: Erhöhung des Kommanditanteils der KEG Kommunale Energiegesellschaft Ostbrandenburg mbH an der BMV Energie GmbH & Co.KG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
A6 Ausschuss für Umwelt, Energie und ÖPNV Vorberatung
12.11.2015 
Sitzung des Ausschusses zur Umsetzung des kommunales Energiekonzeptes ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.12.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz geändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Die KEG Kommunale Energiegesellschaft Ostbrandenburg mbH (KEG) hat zum Gesellschaftszweck die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem Aktienbesitz zahlreicher Kommunen an der edis AG (vormals E.ON edis AG). Zu diesem Zweck haben ehemals 134 selbständige Gemeinden ihre Aktien an die KEG übertragen. Neben der Interessenwahrnehmung gegenüber der edis AG beinhaltet der Gesellschaftszweck auch den Erwerb und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen.

 

Mit der Erweiterung des Gesellschaftszweckes hat die Gesellschaft die Grundlage geschaffen, ihren beteiligten Gemeinden nicht nur eine angemessene Entschädigung zu gewährleisten, sondern sich auch aktiv in die Energiewende einzubringen.

 

Bereits mit Datum vom 17.12.2012 hat die Gesellschaft Kommanditanteile von 1.400.000 € zum Kaufpreis von 3.500.000 € von der e.distherm Wärmedienstleistungs GmbH an der BMV Energie GmbH & Co.KG (BMV) mit Sitz in Fürstenwalde/Spree erworben. Der Kauf erfolgte mit Wirkung zum 01.01.2013. Die BMV betreibt zwischenzeitlich neben einer Biogasanlage in Ketzin und jeweils einen Windpark in Werder und Kalkhorst auch 2 Windanlagen im Windpark Kuhsdorf mit jeweils 2 MW und 2 Windanlagen im Windpark Klein-Mutz mit jeweils 3 MW. Die Anlage in Kuhsdorf arbeitet seit  Dezember 2014 und die Anlage Klein-Mutz wird voraussichtlich im Dezember 2015 in Betrieb genommen. Für beide neuen Anlagen hat die Geschäftsführung der BMV gerechnet auf einen Kalkulationszeitraum von 20 Jahren eine Rendite von rd. 8,4 % nach Steuern ermittelt. Dieser Ertragswert liegt weit über den jetzigen Anlagezinsen.

 

 

Die Geschäftsführung der KEG ist daran interessiert, weiteres Kapital in regenerative Energieanlage zu investieren. Da ein Engagement in eigene Windparks das know how der Gesellschaft überfordert, will die Gesellschaft ihren Anteil an der BMV erhöhen bzw. weitere Aktien an der e.dis AG erwerben. Zwischenzeitlich sind vielversprechende Verhandlungen mit einem Mitgesellschafter an der BMV zur Übernahme eines weiteren Kapitalanteils von 1.000.000,00 € (rd. 14,20 % des Kommanditkapitals) zum Kaufpreis von 2.656.250,00 € geführt worden. Der Kauf soll bis Ende 2015 abgeschlossen werden.

 

Die Verwaltung merkt zur Erhöhung des Anteils an der BMV kritisch an, dass die Gesellschaft einen zu starken Schwerpunkt auf Windkraftanlagen hat. Möglicherweise mag es aus Anlagesicht derzeit keine besseren Alternativen geben, aber von einer Förderung einer bedarfsgerechten Versorgung kann hier nicht die Rede sein. Die e.dis-AG gibt an, dass der Anteil der erneuerbaren Energien im e.dis-Netz im Jahr 2015 voraussichtlich bei 102% liegen wird. In 56% der Stunden erfolgt bereits eine Rückspeisung in das Übertragungsnetz der 50Hertz. Sofern nicht leistungsfähige Übertragungsnetze in den Süden von Deutschland zur Verfügung stehen, wird die Stromüberproduktion u.U. nicht verwertbar sein. Dennoch haben die Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Vergütung. Dies könnte negative Folgen auf den Strompreis haben. Diese Entwicklung wird durch die derzeitigen und zukünftigen Aktivitäten der BMV befeuert. 

 

Der Geschäftsführer der KEG merkt dazu an, dass Flächen, die für die Aufstellung von Windkraftanlagen geeignet sind, auch ihre Abnehmer finden werden. Weiterhin führt er aus: „Zahlreiche Unternehmen buhlen um diese Flächen. Die Anlagen entstehen in jedem Fall.  Wenn sie schon entstehen, dann sollten Kommunen auch direkt partizipieren können und nicht auf die Gewerbesteuer warten müssen, die irgendwann mal anfällt. Die BMV  kauft nur Anlagen, die in bereits genehmigten und von der jeweiligen Gemeinde auch gewollten Gebieten liegen.

 

 

Die Kapitalanteile der Kommanditisten betragen per 31.12.2014 insgesamt 7.040.000 € und entfallen auf:

 

e.distherm Wärmedienstleistungen GmbH                                                         41,76 %

KEG mbH                                                                                                                              19,89 %

Stadtwerke Wismar GmbH                                                                                    11,36 %

Stadtwerke Brandenburg an der Havel GmbH                                                        11,36 %

Energie und Wasser Potsdam GmbH                                                                        5,68 %

Stadtwerke Torgelow GmbH                                                                                      2,84 %

Kommunaler Anteilseignerverband Nordost der E.DIS AG                              2,84 %

Stromversorgung Angermünde GmbH                                                                        1,42 %

Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH                                                                                       1,42 %

Stadtwerke Premnitz GmbH                                                                                      1,42 %.

 

Einflussnahme üben die Kommanditisten hinsichtlich der strategischen Unternehmensführung u. a. über die Genehmigung der Wirtschaftspläne, Beschlussfassung zu künftigen Investitionsprojekten, Feststellung der Jahresabschlüsse sowie Beschlussfassung über Ergebnisverwendung und Entlastung der Geschäftsführung aus.

 

Der Geschäftsführer der KEG, der die Gesellschaft auch in der BMV vertritt, versichert, dass der Einfluss in der BMV auch dahingehend geltend gemacht wird, dass Investitionen in Energieerzeugungsanlagen nicht gegen den Willen der betroffenen Bürger getätigt werden.

 

Der Jahresüberschuss der BMV belief sich im Jahr 2013 auf 334.488,00 Euro und 2014 auf 365.083,00 Euro. Die aktuelle Hochrechnung 2015 weist ein vorläufiges Ergebnis von 580.000,00 Euro aus. Dies entspricht einer Verzinsung des eingesetzten Kapitals von 3,30 %. Im Geschäftsjahr 2014 betrug der Gewinnanteil aus der BMV  72.188,00 €. Bei einem eingesetzten Kapital von 3.500.000 € ergibt sich eine Rendite von 2,06 %. Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich von 2013 zu 2014 leicht um 90.882,00 Euro von 16.882.201,00 Euro auf 16.973.083 erhöht.

 

Die KEG weist per 31.12.2014 ein Eigenkapital in Höhe von 15.191.340 € aus. Das Guthaben bei Kreditinstituten betrug zum Stichtag 6.578.928 €. Es besteht somit ausreichend ungebundenes Kapital, um den Kommanditanteil zu erhöhen.

 

Die Gemeinde Wandlitz erhielt für das Jahr 2014 für die 263.349 in die KEG eingebrachten e.dis-Aktien eine Entschädigung von 0,60 € je Aktie. Im Vergleich dazu betrug die Ausschüttung der e.dis AG an die KEG nur 0,38 € je Aktie. Die Zahlung der höheren Entschädigung ist möglich, weil die Gesellschaft auch Erträge aus eigenen Aktienbeständen erwirtschaftet. Ferner soll nach dem Willen der KEG, die o.g. Beteiligung an der BMV langfristig dazu beitragen Erträge außerhalb der Dividendenzahlung zu erwirtschaften. 

 

Gemäß § 96 (1) Nr. 8 der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist per Gesellschaftsvertrag sicherzustellen, dass die Gemeindevertretung bei Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gemeinde mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist und den kommunalen Trägern die Mehrheit der Anteile zustehen, über Art und Umfang der Beteiligung an weiteren Unternehmen entscheidet. Diese Regelung wurde im § 19 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages der KEG mbH aufgenommen. Der Erhöhung des Kommanditanteils spricht aufgrund der Erfüllung der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft, hier die Versorgung mit Energie, nichts entgegen. Die wirtschaftliche Betätigung außerhalb der Versorgung der örtlichen Gemeinschaft ist für die Versorgung mit Elektrizität gemäß § 91 (4) Nr. 1 der KVerf zulässig. Der Forderung, dass keine Verlustausgleichsverpflichtungen durch die Gemeinden übernommen werden (§ 19 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages) wird im Vertrag der BMV GmbH & Co. KG entsprochen. Gemäß § 5 des Vertrages sind die Kommanditisten nicht verpflichtet, über die Verpflichtung zur Leistung der Kommanditeinlage hinaus weitere Zahlung zu leisten. Sie übernehmen auch keine weiteren Verpflichtungen wie Haftungs-, Ausgleichs- oder Nachschusspflichten.

 

Die Verwaltung wird keine Beschlussempfehlung abgeben. Das Für und Wider ist in der Sachdarstellung wiedergegeben.

Die Entscheidung zur Erhöhung des Kommanditanteils wird in der Gesellschafterversammlung im Dezember 2015 mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Gemeinde Wandlitz hat ca. 5,6% aller Stimmen in der KEG.

 

Gesetzliche Grundlagen

§96 BbgKVerf Abs. 1 Nr. 8

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

siehe Sachdarstellung

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2016

53100.465100

(Entschädigung und Dividenden für alle e.dis-Aktien)

 

225.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

a)     Vorbehaltlich der Bestätigung der bisher bekannten Rahmendaten zur Entwicklung der BMV Energie GmbH & Co.KG beschließt die Gemeindevertretung  die Erhöhung des Kommanditanteils der KEG Kommunale Energiegesellschaft Ostbrandenburg GmbH an der BMV Energie GmbH & Co. KG um 1 Mio. € zu einem Kaufpreis von 2.656.250 € aus Mitteln der Gesellschaft.

 

oder

 

b)     Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz lehnt die Erhöhung des Kommanditanteils der KEG Kommunale Energiegesellschaft Ostbrandenburg GmbH an der BMV Energie GmbH & Co. KG um 1 Mio. € zu einem Kaufpreis von 2.656.250 € ab.

 

 


Anlagen:

keine