Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Im Ortsteil Lanke ist der grundhafte Ausbau der Radwegführung zur Verbindung der Ortslagen Lanke und Ützdorf entlang der Landesstraße L 29 vorgesehen.
Die Planung für dieses Vorhaben läuft bereits seit dem II. Quartal 2012, als die Ge-meinde im Rahmen einer gesonderten Förderung von Projekten mit gemeinde-übergreifender Bedeutung über den Landkreis Barnim Fördermittel für die Honorar-kosten zur Planung der Radwegverbindung zwischen Lanke und Ützdorf erhielt. Seinerzeit war basierend auf dem Radwegeausbaukonzept der Gemeinde Wandlitz zünächst vorgesehen, den bereits vorhandenen ca. 2 km langen Wanderweg nördlich des Obersees zum Radwanderweg auszubauen. Im weiteren Planungsver-lauf wurde unter Vorabprüfung der Genehmigungsfähigkeit ergänzend zu dieser Trasse die Variante der Wegeführung südlich des Obersees straßenparallel zur Landesstraße L 29 mit untersucht. Vor allem unter dem Aspekt der „sozialen“ Sicherheit wurde im Ergebnis der Variantenprüfung der südlichen Variante der Vorzug eingeräumt Diese wurde mit Sitzung der Gemeindevertretung am 21.02.2013 für die Weiterplanung beschlossen.
Die Planung des Projektes oblag von Beginn an der HVB Ingenieurgesellschaft mbH. Diese war unter Zugrundelegung der förderfähigen Honorarkosten zunächst für die Leistungsphasen 2 – 7 beauftragt. Diese Planungsleistungen sind fachkundig, zuverlässig und leistungsgerecht erbracht worden
Nunmehr ist mit Erhalt von Fördermitteln gemäß Zuwendungsbescheid vom 16.05.2015 des Landes Brandenburg auch die bauliche Umsetzung finanziell abge-sichert.. Mit Beschlussvorlage BV-GV/2015-0144 zur Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.09.2015 wurde der Beschluss zum Ausbau gefasst. Es ist vorgesehen, 2016 den grundhaften Ausbau der Wegeführung zu realisieren und bereits noch im IV. Quartal 2015 die vorbereitenden Arbeiten zur Baufeldfreimachung durchzuführen. Hierfür ist jedoch fortführend der Planungsauftrag auch für die Leistungsphasen 8 und 9 zu vereinbaren. Da die Planungskosten einschließlich der örtlichen Bauüberwachung 10.000 € überschreiten, ist ein Beschlusse erforderlich.
Wegen der Dringlichkeit der bauvorbereitenden Arbeiten zur Baufeldfreimachung und der notwendigen Abforderung der 1. Rate der Fördermittel bis spätestens Mitte Dezember wurden Planungsleistungen der Leistungsphase 8 bereits anteilig erbracht. Die komplette Beauftragung erfolgt erst nach Beschlussfassung.
Das Bauamt schlägt daher vor, die Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 weiterführend an die HVB Ingenieurgesellschaft zu vergeben.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgVerf) Vergabeordnung (VOF) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, mit der Weiterführung der Planung der Leistungsphasen 8 und 9 für das Bauvorhaben Radwegbau Lanke – Ützdorf, Ortseil Lanke, die HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Prenzlauer Chaussee 183 in 16348 Wandlitz zu beauftragen.
Anlagen: keine
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