Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0179  

 
 
Betreff: Ergänzung der Beleuchtungsanlage in der Thälmannstraße
OT Wandlitz, Ausbaubeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 14
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
29.10.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.11.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.12.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Protokoll Einwohnervers
Lageplan

Begründung / Erläuterung

Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2015-0111 wurde die Entwurfs- Genehmigungsplanung für die Ergänzung der Beleuchtungsanlage in der Thälmannstraße vorgestellt und erläutert. Im Ergebnis hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Planung mit folgenden Ausbauparametern weiter zu führen:

 

  • Leuchtentyp; Bügelleuchte „Wandlitz“ oder gleichwertig
  • Farbe moosgrün RAL – Nr. 6005
  • elektrotechnische Ausstattung mit LED - Beleuchtung

 

Auf Grundlage der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurde den Anliegern in der Einwohnerversammlung am 01.09.2015 der vorgesehene Bauumfang vorgestellt und erläutert.

Gemäß Anregungen von Anwohnern sollte geprüft werden, ob die letzte Leuchte in der Uferpromenade (Nr. 30) entfallen oder umgesetzt werden kann. Mit der weiterführenden Planung kam man zu dem Ergebnis, dass der Leuchtenstandort entfallen kann. Es ist vorgesehen, diese Leuchte auf Grund ihrer elektrotechnischen Ausstattung an den Bauanfang zu stellen.

Das Protokoll der Einwohnerversammlung ist der Anlage beigefügt.

 

Der zu ergänzende Abschnitt erstreckt sich von der Hausnummer 79 bis zur August Bebel- Straße und beträgt ca. 350 m. In diesem Bereich befinden sich derzeit drei Lichtpunkte die in den 1970iger Jahren an den Betonfreileitungsmasten des Energieversorgers montiert wurden. Die Abstände sind ungleichmäßig, so dass eine sachgerechte Ausleuchtung nicht gegeben ist.

 

Die Ergänzung der Beleuchtungsanlage dient insbesondere der Erhöhung der Verkehrssicherheit für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer. Die vorliegende Ausführungsplanung umfasst die Aufstellung von 11 Leuchten (inklusive der umzusetzenden Leuchte aus der Uferpromenade) mit einem Lichtpunktabstand von ca. 30 m.

 

Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage sind Anliegerbeiträge, auf Grundlage der Straßenbaubeitragssatzung, in Verbindung mit dem Kommunalen Abgabengesetz zu erheben. Die voraussichtliche Beitragshöhe wurde aus der Kostenschätzung der Entwurfs- Genehmigungsplanung ermittelt. Der beitragspflichtig umzulegende Aufwand beträgt 55 % (Haupterschließungsstraße) der geschätzten Investitionskosten in Höhe von 40.500 €. Daraus ergibt sich eine voraussichtliche Beitragshöhe von 0,88 € pro m² anrechenbarer Grundstücksfläche.

 

Für die Gemeindevertreter sind die Lagepläne im Ratsinformationssystem im Ordner „Ergänzung der Beleuchtungsanlage Thälmannstraße“ einzusehen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStr)

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der

Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

41.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge) 55%

22.550,00

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

20

  2.050,00

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2014

54100 08 037

54100 785200

  5.000,00

 

2015

54100 08 037

54100 785200

50.000,00

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Ergänzung der Beleuchtungsanlage in der Thälmannstraße basierend auf der Ausführungsplanung vom Ingenieurbüro Fahrendholz, Bahnhofstraße 4 in 16348 Wandlitz mit folgenden Parametern.

 

  1. Einsatz der Bügelleuchte Typ „Wandlitz“ oder gleichwertig
  2. Farbe moosgrün RAL – Nr. 6005
  3. Anordnung der Lichtpunkte mit einen Abstand von ca. 30 m.
  4. Als Leuchtmittel kommt LED Bestückung zum Einsatz.
  5. Die Leuchte aus der Uferpromenade wird umgesetzt.
  6. Die Errichtung der Beleuchtungsanlage ist nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Ausführungsplanung. Diese liegt in den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.
  7. Die Baumaßnahme ist gemäß der Straßenbaubeitragssatzung beitragspflichtig.

Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

 


Anlagen:

 

Öffentlich;                            Protokoll Einwohnerversammlung

                                          Lageplan

 

Nicht öffentlich;              Teilnehmerverzeichnis

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll Einwohnervers (147 KB)    
Anlage 3 3 Lageplan (223 KB)