Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2015-0111 wurde die Entwurfs- Genehmigungsplanung für die Ergänzung der Beleuchtungsanlage in der Thälmannstraße vorgestellt und erläutert. Im Ergebnis hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Planung mit folgenden Ausbauparametern weiter zu führen:
Auf Grundlage der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurde den Anliegern in der Einwohnerversammlung am 01.09.2015 der vorgesehene Bauumfang vorgestellt und erläutert. Gemäß Anregungen von Anwohnern sollte geprüft werden, ob die letzte Leuchte in der Uferpromenade (Nr. 30) entfallen oder umgesetzt werden kann. Mit der weiterführenden Planung kam man zu dem Ergebnis, dass der Leuchtenstandort entfallen kann. Es ist vorgesehen, diese Leuchte auf Grund ihrer elektrotechnischen Ausstattung an den Bauanfang zu stellen. Das Protokoll der Einwohnerversammlung ist der Anlage beigefügt.
Der zu ergänzende Abschnitt erstreckt sich von der Hausnummer 79 bis zur August Bebel- Straße und beträgt ca. 350 m. In diesem Bereich befinden sich derzeit drei Lichtpunkte die in den 1970iger Jahren an den Betonfreileitungsmasten des Energieversorgers montiert wurden. Die Abstände sind ungleichmäßig, so dass eine sachgerechte Ausleuchtung nicht gegeben ist.
Die Ergänzung der Beleuchtungsanlage dient insbesondere der Erhöhung der Verkehrssicherheit für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer. Die vorliegende Ausführungsplanung umfasst die Aufstellung von 11 Leuchten (inklusive der umzusetzenden Leuchte aus der Uferpromenade) mit einem Lichtpunktabstand von ca. 30 m.
Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage sind Anliegerbeiträge, auf Grundlage der Straßenbaubeitragssatzung, in Verbindung mit dem Kommunalen Abgabengesetz zu erheben. Die voraussichtliche Beitragshöhe wurde aus der Kostenschätzung der Entwurfs- Genehmigungsplanung ermittelt. Der beitragspflichtig umzulegende Aufwand beträgt 55 % (Haupterschließungsstraße) der geschätzten Investitionskosten in Höhe von 40.500 €. Daraus ergibt sich eine voraussichtliche Beitragshöhe von 0,88 € pro m² anrechenbarer Grundstücksfläche.
Für die Gemeindevertreter sind die Lagepläne im Ratsinformationssystem im Ordner „Ergänzung der Beleuchtungsanlage Thälmannstraße“ einzusehen.
Gesetzliche Grundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStr) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz (Straßenbaubeitragssatzung)
Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ergänzung der Beleuchtungsanlage in der Thälmannstraße basierend auf der Ausführungsplanung vom Ingenieurbüro Fahrendholz, Bahnhofstraße 4 in 16348 Wandlitz mit folgenden Parametern.
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Anlagen:
Öffentlich; Protokoll Einwohnerversammlung Lageplan
Nicht öffentlich; Teilnehmerverzeichnis
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||