Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0150  

 
 
Betreff: Straßenausbau "An der Bogenheide" OT Wandlitz
Ausbaubeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 14
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
29.10.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
17.11.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
03.12.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Protokoll, Einwohnervers
Protokoll, Anliegervers. Zufahrten
EP_Plan-Bogenheide 1
EP_Plan-Bogenheide 2
EP_Plan-Bogenheide 3
EP Bogenheide RQ

Begründung / Erläuterung

Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2014-0646 wurde die Vorplanung für den Ausbau der Straße „An der Bogenheide“ vorgestellt und erläutert. Im Ergebnis hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Planung gemäß der Variante 2, ohne Gehweg, mit folgenden Ausbauparametern weiter zu führen:

 

  • Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise, mit einer Regelbreite von 4,80 m.
  • Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden.
  • Herstellung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflasterung.
  • Errichtung einer Beleuchtungsanlage.

 

Auf Grundlage der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurde den Anliegern in der Einwohnerversammlung am 10.02.2015 der vorgesehene Bauumfang vorgestellt und erläutert. Das Protokoll ist in der Anlage beigefügt.

 

Die Fahrbahnoberfläche des betreffenden Straßenabschnittes der Straße „An der Bogenheide“, zwischen dem Kreuzungsbereich „An den Pfühlen“/„Wacholderstraße“ und Arendseer Straße, ist unbefestigt und weist durchgängig starke Unebenheiten auf. Die genutzte Fahrfläche variiert im Streckenverlauf zwischen vier- und sechs Meter breiten Abschnitten. Funktionierende Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich in den Straßenvertiefungen und ausgefahrenen Seitenbereichen. Durch die sich ständig verändernde Fahrbahnoberfläche ist eine geordnete Verkehrsführung nicht gegeben.

 

Die Straße dient vorwiegend der Erschließung der Anliegergrundstücke. Entsprechend der straßenbaurechtlichen Vorgaben und den örtlichen Gegebenheiten ist daher eine Fahrbahnbreite von ca. 4,80 m vorgesehen.

Auf die bauliche Herstellung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen wurde planungsseitig verzichtet, weil das gesamte Siedlungsgebiet als „Tempo 30 Zone“ ausgewiesen ist.

 

Im Bereich der Doppelhäuser, Hausnummer 20 bis 21b, waren die Ansprüche an den vorhandenen Straßenraum gesondert zu bewerten. Auf Grund der erforderlichen Herstellung von Regenentwässerungsmulden konnten nicht alle Anträge bezüglich der gewünschten Ausbaubreite der Grundstückszufahrten berücksichtigt werden. Um eine einvernehmliche Lösung zu finden, wurde die Entwässerungsproblematik mit den betreffenden Anliegern beraten. Dabei konnten drei Kompromissvarianten für die Herstellung der Grundstückszufahrten erarbeitet werden. In einer nochmaligen Anhörung haben die Anlieger eine Grundstückszufahrt aus den möglichen Planvarianten ausgewählt. Die Ergebnisse aus der Anhörung wurden in die vorliegende Entwurfs- Genehmigungsplanung aufgenommen.

Das Beratungsprotokoll ist in der Anlage beigefügt.

 

Eine regelgerechte Ausleuchtung des Straßenraumes ist derzeit nicht vorhanden. Die Beleuchtung besteht aus Anbauleuchten die in 1970iger Jahren an einigen Freileitungsmasten des Elektroenergieversorgers in unregelmäßigen Abständen montiert wurden. Für die Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer, ist die Errichtung einer einheitlichen Beleuchtungsanlage vorgesehen. Es wird vorgeschlagen, Mastaufsatzleuchten in der Farbe moosgrün Typ „Bügelleuchte Wandlitz“ oder gleichwertige zu verwenden. Diese Leuchten wurden in dem Siedlungsgebiet bereits bei vorausgegangenen Straßenbaumaßnahmen eingesetzt. Die Planung sieht einen Lichtpunktabstand von ca. 30 m vor. Gemäß dem Grundsatzbeschluss BV-GV/2015-0083 soll, bei der elektrotechnischen Ausstattung, der aktuelle Stand der LED- Technik berücksichtigt werden.

 

Für den Straßenausbau sind Anliegerbeiträge, gemäß der Satzungen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB), zu erheben. Die Anliegerbeiträge für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage werden gemäß der Straßenbaubeitragssatzung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) erhoben. Die voraussichtliche Beitragshöhe wurde aus der Kostenschätzung der Vorplanung ermittelt. Der beitragspflichtige umzulegende Aufwand für den Straßenbau und die Beleuchtungsanlage beträgt jeweils 65 % der geschätzten Investitionskosten in Höhe von 316 T€. Daraus ergibt sich eine voraussichtliche Beitragshöhe von 4,60 € pro m² anrechenbare Grundstücksfläche.

Für die Herstellung der privaten Grundstückszufahrten ergibt sich, gemäß der Grundstückszufahrtensatzung (GZS) der Gemeinde Wandlitz ein voraussichtlicher Kostenersatz in Höhe von ca. 100,00 € pro m² hergestellter Zufahrtsfläche.

 

Die Lagepläne der Entwurfs- Genehmigungsplanung sind für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „An der Bogenheide“ einzusehen.

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz

Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz

Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja

 

  • Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

320.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge) 65%

208.000,00

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. Laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

30

10.666,67

jährl. Laufende Erträge aus Auflösung SoPo

30

  6.933,33

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

  • Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

  • Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

bisher bereitgestellt

54100 785200

  20.000,00

 

2015

54100 08 013

54100 785200

  50.000,00

 

2016

54100 08 013

54100 785200

250.000,00

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Straße „An der Bogenheide“ mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:
  • Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Regelbreite von 4,80 m.
  • Herstellung der unbefestigten Fahrbahnanschlüsse in sandgeschlämmter Schotterdecke.
  • Abführung des Niederschlagwassers über Entwässerungsmulden bzw. Entwässerungsrigolen.
  • Herstellung der Grundstückszufahrten mit Betonsteinpflasterung.

 

  1. Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage unter Verwendung von LED- Technik. Typ „Bügelleuchte Wandlitz“ oder gleichwertig, in der Farbe moosgrün.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Straßenbaumaßnahmen sind erschließungsbeitragspflichtig. Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist straßenbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig.

Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

  1. Bei der Durchführung der Maßnahme ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, auch die bereits zur Fällung vorgesehenen Bäume, wenn möglich stehen zu lassen.

 

 

 


Anlagen:

 

öffentlich;                            Protokolle der Einwohnerversammlungen

                                          Lagepläne

 

nicht öffentlich;              Teilnehmerverzeichnisse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll, Einwohnervers (255 KB)    
Anlage 3 3 Protokoll, Anliegervers. Zufahrten (163 KB)    
Anlage 5 5 EP_Plan-Bogenheide 1 (774 KB)    
Anlage 6 6 EP_Plan-Bogenheide 2 (954 KB)    
Anlage 7 7 EP_Plan-Bogenheide 3 (1314 KB)    
Anlage 8 8 EP Bogenheide RQ (336 KB)