Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2014-0646 wurde die Vorplanung für den Ausbau der Straße „An der Bogenheide“ vorgestellt und erläutert. Im Ergebnis hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Planung gemäß der Variante 2, ohne Gehweg, mit folgenden Ausbauparametern weiter zu führen:
Auf Grundlage der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurde den Anliegern in der Einwohnerversammlung am 10.02.2015 der vorgesehene Bauumfang vorgestellt und erläutert. Das Protokoll ist in der Anlage beigefügt.
Die Fahrbahnoberfläche des betreffenden Straßenabschnittes der Straße „An der Bogenheide“, zwischen dem Kreuzungsbereich „An den Pfühlen“/„Wacholderstraße“ und Arendseer Straße, ist unbefestigt und weist durchgängig starke Unebenheiten auf. Die genutzte Fahrfläche variiert im Streckenverlauf zwischen vier- und sechs Meter breiten Abschnitten. Funktionierende Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich in den Straßenvertiefungen und ausgefahrenen Seitenbereichen. Durch die sich ständig verändernde Fahrbahnoberfläche ist eine geordnete Verkehrsführung nicht gegeben.
Die Straße dient vorwiegend der Erschließung der Anliegergrundstücke. Entsprechend der straßenbaurechtlichen Vorgaben und den örtlichen Gegebenheiten ist daher eine Fahrbahnbreite von ca. 4,80 m vorgesehen. Auf die bauliche Herstellung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen wurde planungsseitig verzichtet, weil das gesamte Siedlungsgebiet als „Tempo 30 Zone“ ausgewiesen ist.
Im Bereich der Doppelhäuser, Hausnummer 20 bis 21b, waren die Ansprüche an den vorhandenen Straßenraum gesondert zu bewerten. Auf Grund der erforderlichen Herstellung von Regenentwässerungsmulden konnten nicht alle Anträge bezüglich der gewünschten Ausbaubreite der Grundstückszufahrten berücksichtigt werden. Um eine einvernehmliche Lösung zu finden, wurde die Entwässerungsproblematik mit den betreffenden Anliegern beraten. Dabei konnten drei Kompromissvarianten für die Herstellung der Grundstückszufahrten erarbeitet werden. In einer nochmaligen Anhörung haben die Anlieger eine Grundstückszufahrt aus den möglichen Planvarianten ausgewählt. Die Ergebnisse aus der Anhörung wurden in die vorliegende Entwurfs- Genehmigungsplanung aufgenommen. Das Beratungsprotokoll ist in der Anlage beigefügt.
Eine regelgerechte Ausleuchtung des Straßenraumes ist derzeit nicht vorhanden. Die Beleuchtung besteht aus Anbauleuchten die in 1970iger Jahren an einigen Freileitungsmasten des Elektroenergieversorgers in unregelmäßigen Abständen montiert wurden. Für die Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer, ist die Errichtung einer einheitlichen Beleuchtungsanlage vorgesehen. Es wird vorgeschlagen, Mastaufsatzleuchten in der Farbe moosgrün Typ „Bügelleuchte Wandlitz“ oder gleichwertige zu verwenden. Diese Leuchten wurden in dem Siedlungsgebiet bereits bei vorausgegangenen Straßenbaumaßnahmen eingesetzt. Die Planung sieht einen Lichtpunktabstand von ca. 30 m vor. Gemäß dem Grundsatzbeschluss BV-GV/2015-0083 soll, bei der elektrotechnischen Ausstattung, der aktuelle Stand der LED- Technik berücksichtigt werden.
Für den Straßenausbau sind Anliegerbeiträge, gemäß der Satzungen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB), zu erheben. Die Anliegerbeiträge für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage werden gemäß der Straßenbaubeitragssatzung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) erhoben. Die voraussichtliche Beitragshöhe wurde aus der Kostenschätzung der Vorplanung ermittelt. Der beitragspflichtige umzulegende Aufwand für den Straßenbau und die Beleuchtungsanlage beträgt jeweils 65 % der geschätzten Investitionskosten in Höhe von 316 T€. Daraus ergibt sich eine voraussichtliche Beitragshöhe von 4,60 € pro m² anrechenbare Grundstücksfläche. Für die Herstellung der privaten Grundstückszufahrten ergibt sich, gemäß der Grundstückszufahrtensatzung (GZS) der Gemeinde Wandlitz ein voraussichtlicher Kostenersatz in Höhe von ca. 100,00 € pro m² hergestellter Zufahrtsfläche.
Die Lagepläne der Entwurfs- Genehmigungsplanung sind für die Mitglieder der Gemeindevertretung im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „An der Bogenheide“ einzusehen.
Gesetzliche Grundlagen:
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Wandlitz Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Anlagen:
öffentlich; Protokolle der Einwohnerversammlungen Lagepläne
nicht öffentlich; Teilnehmerverzeichnisse
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