Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung fasste am 29.04 2004 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes. Ein städtebaulicher Vertrag wurde mit dem Vorhabenträger im Juni 2004 abgeschlossen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde am 14.11.2005 durchgeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes fand zeitgleich statt.
Der Bebauungsplanentwurf wurde bis zur Änderung des Baugesetzbuches im Juli 2006 nicht mehr rechtskräftig. Die bereits nach dem bis Juli 2006 geltendem Baugesetzbuch durchgeführte Abwägung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange von Februar 2006 floss als frühzeitige Behördenbeteiligung in das Verfahren ein.
Eine erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und der Öffentlichkeit zum Planentwurf – Planstand 06/2010 – erfolgte mit Anschreiben vom 21.02.2011 bzw. durch Offenlage des Planentwurfs in der Zeit vom 03.01.2011 bis 04.02.2011. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde erneut unterbrochen, da erkennbar war, dass der Ausbau der äußeren Erschließung (Verlängerung der Gartenstraße, westlicher Abschluss mit Wendeanlage direkt nördlich des BP-Gebietes) wirtschaftlich und verfahrenstechnisch sinnvoll nur in Verbindung mit der Gesamtanlage zum grundhaften Ausbau der Gartenstraße durchzuführen ist. Die Ausbauplanung der Gemeinde für die Gartenstraße liegt nunmehr vor. Die für die Wendeanlage erforderliche Flächeninanspruchnahme im Bereich des BP-Gebietes wurde im vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes (Planstand 11/2014) berücksichtigt; es erfolgte eine Korrektur der Plangebietsgrenzen.
Für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt. Die in der Umweltprüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind entsprechend des Standes des Verfahrens im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargelegt worden.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB waren aufgrund der Änderung des Planentwurfes (Planstand 11/2014) die Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 (Behördenbeteiligung) BauGB erneut durchzuführen.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 beschlossen, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Behörden und Bürgern, deren Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren zum Planstand 06/2010 bisher nicht in der Planung berücksichtigt wurden und bisher nicht Gegenstand einer Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB waren, wurde über die erneute Offenlage Mitteilung gemacht.
Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht durchgeführt. Die berührten Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinde wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Auswertung der Stellungnahmen wurde in den Abwägungsunterlagen protokolliert.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die, in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Bebördenbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf zur Kenntnis und bestätigt die Abwägungsvorschläge
a) als Einzelbeschlüsse mit der Eintragung des Abwägungsergebnisses im Abwägungsprotokoll
oder
b) als Beschluss in Blockabstimmung.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Anlagen:
- Liste der Behörden, Nachbargemeinden und sonst. Träger öff. Belange - Abwägungsprotokoll Teil 1- Behörden, Nachbargemeinden und sonst. Träger öff. Belange - Abwägungsprotokoll Teil 2- Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürger)
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