Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Stimmberechtigte befangen sind, oder die Befangenheit vermutet wird. Eine sichere Klärung ist für die Abgeordneten nicht immer zweifelsfrei möglich, wodurch der Verdacht zur Vermutung wird. Stimmberechtigte stimmen ab, obwohl sie sich als befangen hätten erklären müssen und Stimmberechtigte werden von Abstimmungen ausgeschlossen, obwohl sie hätten abstimmen dürfen. Hier muss eine Prüfung durch die Verwaltung erfolgen.
Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 22, Mitwirkungsverbot Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, alle relevaten Beschlüsse auf die Befangenheit einzelner Stimmberechtigter zu überprüfen und das Ergebnis auf der Beschlussvorlage zu vermerken.
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