Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0135  

 
 
Betreff: Befangenheit
Einreicher: F.Bg.W Fraktion
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Federführend:HA_Hauptamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.06.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz zurückgezogen   

Begründung / Erläuterung

Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Stimmberechtigte befangen sind, oder die Befangenheit vermutet wird. Eine sichere Klärung ist für die Abgeordneten nicht immer zweifelsfrei möglich, wodurch der Verdacht zur Vermutung wird. Stimmberechtigte stimmen ab, obwohl sie sich als befangen hätten erklären müssen und Stimmberechtigte werden von Abstimmungen ausgeschlossen, obwohl sie hätten abstimmen dürfen.

Hier muss eine Prüfung durch die Verwaltung erfolgen.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) § 22, Mitwirkungsverbot


Finanzielle Auswirkungen:    Ja   Nein

 

 

o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle relevaten Beschlüsse auf die Befangenheit einzelner Stimmberechtigter zu überprüfen und das Ergebnis auf der Beschlussvorlage zu vermerken.