Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss BV.GV/2010-0169 wurde die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen. Ziel war u.a. die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und die Schaffung von Planungs-und Baurecht für Nebenanlagen. Mit den Berliner Stadtgütern wurde, als Verpächter der ca. 30 Grundstücke, ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme abgeschlossen. Die landesplanerische Anfrage wurde gestellt und keine Widersprüche zu den Zielen der Landesplanung festgestellt. Daraufhin wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die daraus erfolgten Hinweise wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Der Antrag auf Prüfung auf Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes wurde am 30.07.2013 eingereicht. Bisher liegt diesbezüglich keine abschließende Entscheidung vor. Aus dem Schriftverkehr wird jedoch ersichtlich, dass seitens des Umweltministeriums ein großes Konfliktpotenzial hinsichtlich der im Wochenendhausgebiet zulässig sein sollenden Garagen und Carports gesehen wird. Weiterhin wird die im Bebauungsplanentwurf im Einzelfall zulässige Größe von größer als 60 m² bei Wochenendhäusern als Konfliktpunkt dargestellt. Eine abschließende Entscheidung ist erst nach der Trägerbeteiligung zu erwarten.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch § 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
Anlagen:
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