Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0109  

 
 
Betreff: Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes "Wochenendhausgebiet Berliner Feld", Ortsteil Lanke, Flur 6, Flurstücke 34/1 (teilweise) und 34/3 (teilweise)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
19.05.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
02.06.2015 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
15.06.2015 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
25.06.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
20150506114816
20150506125018

Begründung / Erläuterung

Mit Beschluss BV.GV/2010-0169 wurde die Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen. Ziel war u.a. die Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und die Schaffung von Planungs-und Baurecht für Nebenanlagen. Mit den Berliner Stadtgütern wurde, als Verpächter der ca. 30 Grundstücke, ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme abgeschlossen.

Die landesplanerische Anfrage wurde gestellt und keine Widersprüche zu den Zielen der Landesplanung festgestellt. Daraufhin wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die daraus erfolgten Hinweise wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Der Antrag auf Prüfung auf Vereinbarkeit mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes wurde am 30.07.2013 eingereicht. Bisher liegt diesbezüglich keine abschließende Entscheidung vor. Aus dem Schriftverkehr wird jedoch ersichtlich, dass seitens des Umweltministeriums ein großes Konfliktpotenzial hinsichtlich der im Wochenendhausgebiet zulässig sein sollenden Garagen und Carports gesehen wird. Weiterhin wird die im Bebauungsplanentwurf im Einzelfall zulässige Größe von größer als 60 m² bei Wochenendhäusern als Konfliktpunkt dargestellt.

Eine abschließende Entscheidung ist erst nach der Trägerbeteiligung zu erwarten.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§              1 ff Baugesetzbuch

§              2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§              2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.

 

  1. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


Anlagen:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20150506114816 (182 KB)    
Anlage 2 2 20150506125018 (1694 KB)