Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Jahresrechnung 2003 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim geprüft. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Entlastung unter Beachtung der Hinweise zu erteilen. Gesetzliche Grundlagen § 35 (2) Nr. 16 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt über die geprüfte Jahresrechnung 2003 der ehemaligen Gemeinde Schönwalde und erteilt dem Bürgermeister nach § 93 Abs. 3 GO Brandenburg unter Beachtung der Hinweise Entlastung. |
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