Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Gemäß § 43 Abs. 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) kann die Gemeindevertretung Einwohner, die nicht gemäß § 12 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes an der Mitgliedschaft in der Vertretung gehindert und nicht Mitglied der Gemeindevertretung sind, zu beratenden Mitgliedern ihrer Ausschüsse berufen. Sachkundige Einwohner haben ein aktives Teilnahmerecht in dem Ausschuss, in den sie berufen sind. Sie können nicht Ausschussvorsitzende oder stellvertretende Ausschussvorsitzende sein und haben keine Stellvertreter.
Laut § 9 Abs. 4 Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz in der derzeit geltenden Fassung soll entscheidendes Kriterium die sachliche Kompetenz der sachkundigen Einwohner sein. Das Vorschlagsrecht der Fraktionen erfolgt nach § 41 Abs. 2 BbgKVerf.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2014 die Berufung der sachkundigen Einwohner für die beratenden Ausschüsse (nach der Kommunalwahl 2014) vorgenommen.
Die Fraktion DIE LINKE/GRÜNE/B90/UWG hat nun vorgeschlagen, Herrn Thomas Reuter und Herrn Niels Neudeck aus dem Ausschuss zur Umsetzung des kommunalen Energiekonzeptes abzuberufen, da es beiden nach beruflichen Veränderungen nicht mehr möglich ist, an den Sitzungen teilzunehmen. Die Fraktion schlägt vor, Herrn Günter Ziethmann und Herrn Ralf Geschke in diesen Ausschuss zu berufen.
Gesetzliche Grundlagen § 43 Abs. 4 BbgKVerf § 9 Abs. 4 Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz in der derzeit geltenden Fassung
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE/GRÜNE/B90/UWG,
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