Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2015-0093  

 
 
Betreff: Einziehung eines Teils des Holunderweges
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Hoffmann, Monika
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
19.02.2015 
Sondersitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Anhörung
10.03.2015 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Am 23.10.2014, Vorlage-Nr. BV-GV/2014-0060, hat die Gemeindevertretung die Einleitung eines Einziehungsverfahrens für den Teil des Holunderweges zwischen Jasminstraße und Thujaweg beschlossen. Die Absicht der Einziehung wurde gemäß § 8 Abs. 3 Brandenburgisches Straßengesetz in der Gemeinde Wandlitz im Amtsblatt vom 15.11.2014 (Nr. 14/2014) öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Die Einziehung ist eilbedürftig, da bei einer späteren Entscheidung die Geltendmachung von  Schadenersatzansprüchen für die Bauverzögerung durch die Bauherren absehbar sind.  

 

Zur beabsichtigten Einziehung gingen in der Gemeinde drei Schreiben von Bürgern ein, die dem Vorhaben positiv gegenüberstehen. Begrüßt wurde die Einziehung unter anderem, weil dieser Teil des Holunderweges gerade im Sommer nicht einsehbar ist und auch oft gar nicht als Straße wahrgenommen wird, so dass hier ein erhöhter Unfallschwerpunkt ist. Ein Einwand ist bekannt geworden.

 

Der Einwand eines Anwohners der Straße „Am Hirschsprung“ wird begründet mit der Verlängerung der Fußwege zum Bahnübergang. Seiner Auffassung nach ist dieser Teil des Holunderweges nicht für den allgemeinen Verkehr entbehrlich und hat Verkehrsbedeutung, da fast der gesamte Verkehr über den Holunderweg und nicht über den Thujaweg verläuft.

 

Der Einwand wurde geprüft. Im Ergebnis ist festzustellen, dass bei Vorhandensein einer Abkürzung diese naturgemäß stärker genutzt wird als der eigentlich für den Verkehr vorgesehene Weg. Eine Verlängerung der Wegstrecke von ca. 70 m ist für Verkehrsteilnehmer zumutbar. Auch sprechen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung. Bei Erhalt des Weges kommen Kosten für den Erwerb auf die Gemeinde zu, die in keinem Verhältnis zum Nutzen der Verkehrsfläche stehen. Die Straße muss instand gehalten werden, ein späterer Ausbau und der Winterdienst verursacht Kosten für die Gemeinde und die Anlieger.

 

Anfragen bei der EWE NETZ GmbH, dem NWA, der E.DIS AG und der Deutschen Telekom Technik GmbH ergaben, dass keine Leitungen in diesem Straßenabschnitt liegen.

 

Die Einziehung ist mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz

Straßenverzeichnisverordnung des Landes Brandenburg

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                    Nein

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Einziehung des Holunderweges zwischen Jasminstraße und Thujaweg

 

 

 


Anlagen:

Flurkarte