Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Anlass der Flächennutzungsplanänderung der Stadt Oranienburg ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Gewerbegebiet an den Eichen“, durch den die Voraussetzungen zur Erweiterung der Betriebsflächen eines westlich der Stadt Richtung Germendorf gelegenen Landwirtschaftsbetriebs geschaffen werden sollen. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, da die ausgeübten Nutzungen zwar ausschließlich im Rahmen der landwirtschaftlichen Produktion erfolgen, wegen ihres geplanten Umfangs und ihrer Spezialisierung auf Teilgewerke jedoch nicht dem Begriff der Landwirtschaft entsprechen und damit auf Landwirtschaftsflächen im Außenbereich nicht zulässig sind. Entsprechend dem Planungskonzept für die Unternehmenserweiterung wird die insgesamt 5,7 ha große Fläche nördlich der Straße An den Eichen sowie zwischen der Straße An den Eichen und der gemischten Bebauung an der Germendorfer Chaussee künftig als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt - und Finanzausschuss nimmt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oranienburg zur Kenntnis.
Anlagen:
Auszug Planungsunterlagen (1 Seiten)
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