Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Befreiungsantrag zu einer Festsetzung des Bebauungsplanes „Breitscheidstraße“ auf dem Grundstück in der Gemarkung Wandlitz, Am Töppersberg 80, Flur 6, Flurstück 2709 vor.
Für das Grundstück ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 festgesetzt, die durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten und Zuwegungen sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO) um 50 % auf 0,375 überschritten werden darf. Die Gesamt-GRZ wird durch die Errichtung von Nebenanlagen (Holzunterstand, Geräteschuppen und Teich) um 0,021 (ca. 16 m²) auf 0,396 überschritten, was einer Überschreitung von 58,4 statt der erlaubten 50 % durch Nebenanlagen entspricht. Dieser Wert wurde in anderen Bebauungsplänen der Gemarkung Wandlitz bereits befreit.
Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die Überschreitung der Gesamt-GRZ um 0,021 auf 0,396 städtebaulich vertretbar und mit den Zielen der Planung vereinbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 29 ff Baugesetzbuch § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der beantragten Befreiung zur Überschreitung der Gesamt-GRZ um 0,021 auf 0,396 gemäß den Antragsunterlagen zu zustimmen.
Anlagen:
- Flurkartenauszug - Antragsunterlagen (1 Seite)
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